Hygiene-Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG)
Erstmalige Belehrung für alle Personen, die regelmäßig gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) beschäftigt sind.
Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Wiederholungsbelehrung (alle 2 Jahre) ist Aufgabe des Arbeitgebers.
Kosten:
30,00 € pro Person im Rahmen einer Sammelbelehrung
60,00 € pro Person als Einzelbelehrung
Praktikanten, Auszubildende, FSJler, FÖJler sowie BuFDis. sind gebührenfrei, wenn uns eine Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegt.
Termine:
Sammelbelehrungen: Donnerstags 15:30 Uhr. Dauer: ca. 1 Stunde.
Bitte melden Sie sich vorab telefonisch an! (Tel: 06381-424-310 od. 313 od. 316)
Mitzubringen: Personalausweis
Belehrungstext in Landessprachen: