Dorferneuerung

Dorferneuerung

Das Hauptziel der Dorferneuerung besteht darin, das Dorf als eigenständigen Wohn-, Sozial und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln, sowie den individuellen Charakter des Dorfes mit seinem Ortsbild zu wahren. 
Für die Umsetzung innovativer aber zugleich ortsgerechter Vorhaben, steht durch das rheinland-pfälzische Dorferneuerungsprogramm ein breites Bündel an Fördermöglichkeiten bereit. Davon können öffentliche Vorhaben, v.a. aber auch private Maßnahmen in starkem Maße profitieren.

Bislang haben bereits 89 Kommunen im Landkreis Kusel ein sogenannten Dorferneuerungskonzept erarbeitet und teilweise auch schon weiterentwickelt.

Im Hinblick auf die momentan bestimmenden und zukünftig zu erwartenden wirtschaftlichen, sozio-kulturellen und ökologischen Rahmenbedingungen ist eine stetige Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung der Dörfer und Gemeinden unabdingbar. Umso wichtiger ist es daher, die bereits entstandenen Ideen und Konzepte zu verfestigen und den aktuellen Herausforderungen anzupassen (Demographischer Wandel, Innenentwicklung, Sicherung der Grundversorgung, etc.) Ein wesentlicher Faktor ist dabei die aktive Bürgerteilung über alle Altersgruppen hinweg.

Für die Umsetzung innovativer aber zugleich ortsgerechter Vorhaben, steht durch das rheinland-pfälzische Dorferneuerungsprogramm ein breites Bündel an Fördermöglichkeiten bereit.

Davon können öffentliche Vorhaben, v.a. aber auch private Maßnahmen in starkem Maße profitieren.

Was wird gefördert?
Vorrangig gefördert werden:

  • Die Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz und durch Schließung von Baulücken bei ortsbildprägender, geschlossener Bauweise in maßstäblicher, dörflicher Architektur
  • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und fortwirtschaftlicher Betriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter
  • Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung älterer ort- und landschaftsprägender Gebäude

Die Zuwendungen werden je nach Förderfähigkeit des Gebäudes und Priorität der Maßnahme gestaffelt. Die Höhe der Förderung kann bis zu 30% der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro betragen.

Im Zusammenhang mit Bauvorhaben, die zur

  • Erhaltung und Neueinrichtung von Arbeitsplätzen in der Ortslage,
  • Schaffung eines umweltverträglichen, dörflichen Fremdenverkehrs und/oder
  • zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen dienen

können erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 Nicht gefördert werden Vorhaben:

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen
  • die der Bauunterhaltung dienen (z.B. nur Fenster, nur Heizung, nur Dach etc.)
  • in Neubaugebieten
  • die bereits begonnen wurden

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten ist auf unserem Infoblatt enthalten, das an dieser Stelle zum Download bereit steht.

Das benötigte Antragsformular für private Baumaßnahmen steht ebenfalls hier zum Download zur Verfügung. 
Förderberechtigt sind Antragsteller aus Kommunen, die über ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept verfügen. Eine Auflistung der betreffenden Gemeinden finden Sie hier.

WICHTIG BEI ALLEN MAßNAHMEN:
Um einen Antrag auf Fördermittel stellen zu können, darf noch nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein.