Energieberatung und Fördermittel für Privatpersonen
Stand: Februar 2019
Stand: Februar 2019
Das Einsparpotential ist bekannt, wie geht's weiter?
Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördermöglichkeiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien bewirken oftmals nicht nur eine Steigerung der Wohnbehaglichkeit und eine Energiekostensenkung, sondern unterstützen gleichzeitig auch den Klimaschutz. Durch eine effizientere Verwendung und Nutzung Erneuerbarer Energien kann der CO2-Ausstoß deutlich gesenkt werden.
Gerade im Bereich der privaten Haushalte besteht ein großes Einsparpotential. Gemäß dem
Integrierten Klimaschutzkonzept des Landkreises Kusel entfallen ca. 85% des Gesamtwärmeverbrauchs auf die privaten Haushalte. Erneuerbare Energien decken davon nur einen sehr geringen Anteil ab. Die überwiegende Wärmeerzeugung geschieht mittels fossiler Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. Die nebenstehende Abbildung zeigt einen Gesamtüberblick über die derzeitigen Energieverbräuche, unterteilt nach Energieträgern und Sektoren im Landkreis Kusel. Die privaten Haushalte sind mit einem Energieverbrauch von insgesamt ca. 860.000 Megawattstunden pro Jahr (MWh/a) für Wärme und Strom darin vertreten. Schnell wird ersichtlich, dass dies fast die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs im Landkreis Kusel ausmacht.
Neben dem Einsatz effizienter Heizungstechnik (mehr als die Hälfte der Heizungsanlagen sind älter als 20 Jahre) kann durch energetische Sanierungsmaßnahmen der Heizwärmeverbrauch deutlich gesenkt werden. Die nebenstehende Abbildung gibt wieder, wo im Haus durchschnittlich wieviel Wärme verloren geht.
Je nach Baualtersklasse Ihres Hauses und den bisher getätigten Investitionen können diese Werte unterschiedlich ausfallen.
Die Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet u.a. Beratungsangebote zum Energiesparen:
Bei der „Energieberatung in den Beratungsstellen“ antworten Ihnen erfahrene Ingenieure und Architekten in einem persönlichen Beratungsgespräch zu allen Fragen rund ums Energiesparen. Diese Energieberatung wird Ihnen kostenlos angeboten, da sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung gefördert wird. Im Landkreis Kusel befinden sich die Beratungsstellen in Kusel,
Schönenberg-Kübelberg und
Waldmohr. Nähere Informationen zur Energieberatung in den Beratungsstellen finden Sie
hier.
Mit der „Energieberatung bei Ihnen zu Hause“ der Verbraucherzentrale können Sie sich einen Überblick über Ihren Energieverbrauch und die Einsparmöglichkeiten verschaffen, bevor Sie sich für investive Maßnahmen entscheiden. Dabei nimmt ein unabhängiger Energieberater bei Ihnen zu Hause die wichtigsten Daten auf. Er beurteilt gemeinsam mit Ihnen den Energieverbrauch sowie Einsparpotentiale. Die Ergebnisse des Checks werden Ihnen in einem Kurzbericht mit Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen übergeben. Gefördert wird diese Beratung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, sodass für Sie (je nach Ausprägung des Checks) Kosten zwischen 10 Euro (Basis-Check) und 40 Euro (Heiz-Check, Solarwärme-Check) als Eigenbeteiligung anfallen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, iSFP)“ des BAFA
Um speziell für Ihr Haus noch detailliertere Informationen zu erhalten, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine ausführliche Energieberatung in Form einer Vor-Ort-Beratung bzw. eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch einen fachkundigen, unabhängigen Energieberater mit 60% der förderfähigen Kosten. Dieser ermittelt ausgehend von einer umfassenden Bestandsaufnahme Ihres Hauses ein für Sie passendes Sanierungskonzept und schlägt für die entwickelten Maßnahmen mögliche Fördermittel vor. Ergebnis der Beratung ist ein schriftlicher Energieberatungsbericht bzw. ein individueller Sanierungsfahrplan, der Ihnen ausgehändigt und erläutert wird. Den Zuschuss beantragt Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie. Weitere Informationen zur Energieberatung für Wohngebäude finden Sie
hier.
Nachdem Sie sich über Ihr Einsparpotential informiert und die für Sie wichtigen und wirtschaftlichen Energiesparmaßnahmen identifiziert haben, geht es nun an die Umsetzung. Um Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu fördern gibt es diverse Angebote u.a. von der KfW, dem BAFA sowie der ISB. Auch Energieversorger und ggf. weitere Akteure fördern u.U. Ihr Vorhaben.
Fördermittel zu beantragen ist nicht schwierig, die jeweiligen Fachunternehmer und/oder Energieeffizienz-Experten können Sie bei der Beantragung unterstützen oder übernehmen diese sogar für Sie. Informieren Sie den jeweiligen Fachunternehmer möglichst schon beim Einholen von Angeboten darüber, dass Sie Fördermittel in Anspruch nehmen möchten. Nur so können die jeweiligen Fördervoraussetzungen auch entsprechend berücksichtigt werden. Da die Inanspruchnahme von Fördermitteln die Amortisationszeit Ihrer geplanten Maßnahmen verkürzen und damit die Investition für Sie wirtschaftlich noch attraktiver machen kann, sollten Fördermittel möglichst auch in Anspruch genommen werden.
Wichtiger Hinweis: In der Regel ist der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bedingungen der verschiedenen Förderprogramme. Da häufig die Mitwirkung weiterer Personen zur Fördermittelakquise erforderlich ist, können diese Ihnen speziell für Ihr Vorhaben zusätzliche Auskünfte und Hinweise geben.
Programm 151/152 - Energieeffizient Sanieren – Kredit (mit Tilgungszuschuss)
Die KfW bietet für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen die Förderung durch einen zinsgünstigen Kredit sowie Tilgungszuschüsse bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit an. Den KfW-Kredit beantragen Sie zusammen mit Ihrem Energieeffizienz-Experten über Ihre Hausbank. Weitere Informationen sowie aktuelle Konditionen zum Programm 151/152 finden Sie
hier.
Programm 430 - Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Sollten Sie die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetischen Einzelmaßnahmen mit Eigenmitteln finanzieren wollen, bietet die KfW zur Förderung Ihres Vorhabens Programm 430 an. Hier wird ein Zuschuss bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit gewährt. Den Investitionszuschuss beantragen Sie zusammen mit Ihrem Energieeffizienz-Experten über das Internet im Zuschussportal. Weitere Informationen zum Programm 430 finden Sie
hier.
Programm 153 - Energieeffizient Bauen – Kredit (mit Tilgungszuschuss)
Die KfW bietet nicht nur für die Sanierung von Wohngebäuden Fördermittel, sondern auch für den Neubau. In Programm 153 wird die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses durch einen zinsgünstigen Kredit sowie Tilgungszuschüsse bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Den KfW-Kredit beantragen Sie zusammen mit Ihrem Energieeffizienz-Experten über Ihre Hausbank. Weitere Informationen sowie aktuelle Konditionen zum Programm 153 finden Sie
hier.
Programm 431 - Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung
Die KfW möchte Sie bei der Sanierung und Errichtung von KfW-Effizienzhäusern in den Programmen 151/152, 430 und 153 nicht alleine lassen. In Programm 431 fördert sie daher die Kosten zur Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz mit 50% der förderfähigen Kosten. Den Zuschuss Baubegleitung beantragen Sie zusammen mit Ihrem Energieeffizienz-Experten im Zuschussportal. Weitere Informationen zum Programm 431 finden Sie
hier.
Zusätzlich erwähnenswerte Förderprogramme drehen sich z.B. um Erneuerbare Energien und Photovoltaik sowie Wohnkomfort und Einbruchschutz. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter den entsprechenden Programmnummern:
Programm 270 – Erneuerbare Energien – Standard (Kredit)
Programm 275 – Erneuerbare Energien – Speicher (Kredit & Tilgungszuschuss)
Programm 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
Programm 159 – Altersgerecht Umbauen – Kredit
Programm 455-E – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Einbruchschutz
Programm 455-B – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss - Barrierereduzierung
Programm 424 – Baukindergeld
Neben den genannten Förderprogrammen bietet die KfW noch eine Vielzahl weiterer Programme für Privatpersonen in den verschiedensten Bereichen an. Einen Überblick finden Sie hier.
Neben der bereits angesprochenen Förderung der Vor-Ort-Beratung bietet das BAFA u.a. die Förderung von Investitionen in Erneuerbare Energien wie bspw. Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen in Form von Zuschüssen an. Auch eine nachträgliche Optimierung der Heizungsanlage wird gefördert. Bei der Beantragung von Fördermitteln über das BAFA hilft Ihnen der Heizungsinstallateur Ihres Vertrauens sicherlich gerne weiter.
Heizungsoptimierung
Der Einbau hocheffizienter Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs zur Optimierung des Heizsystems werden vom BAFA mit bis zu 30% der förderfähigen Kosten als Zuschuss gefördert. Zusammen mit dem hydraulischen Abgleich können weitere Investitionen und Optimierungsmaßnahmen zusätzlich gefördert werden. Weitere Informationen zur Heizungsoptimierung finden Sie hier.
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Biomasse: Das BAFA fördert Investitionen in Biomasseanlagen (Pellets-, Holzhackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel) mit bis zu 8.000 Euro Zuschuss je Vorhaben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Solarthermie: Die Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen zur Nutzung kostenloser Sonnenenergie wird vom BAFA mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss je Vorhaben gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wärmepumpe: Zur Errichtung von effizienten Wärmepumpen gewährt das BAFA bis zu 15.000 Euro Zuschuss je Vorhaben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das BAFA bietet noch weitere interessante Förderprogramme für Privatpersonen an. Einen Überblick finden Sie hier.
Die ISB ist das Förderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz für die Wirtschafts- und Wohnraumförderung. Neben weiteren Förderschwerpunkten werden die Schaffung von Wohnraum und die Modernisierung von Wohnimmobilien u.a. energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien und die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Die Förderung besteht in der Regel aus zinsgünstigen Darlehen und ggf. attraktiven Tilgungszuschüssen.
Im Landkreis Kusel reichen Sie Ihren Antrag bei der Kreisverwaltung Kusel, Abteilung 5: Umwelt, Planung und Bauen, Referat 53 ein. Die zuständigen Mitarbeiter erteilen Ihnen bei Fragen gerne Auskunft. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier oder auf der
Seite der ISB direkt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert im Rahmen des Programms "Mitmachen.Austauschen.Warmes Wasser" den Austausch von elektrischen Durchlauferhitzern durch vollelektronisch geregelte Durchlauferhitzer mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Der neue Komfort-Durchlauferhitzer muss zusätzlich eine Erfassung des Wasser- und Energieverbrauchs ermöglichen. Hintergrund der Förderung ist, dass die modernen Geräte bei gleichem Nutzerverhalten bis zu 20 Prozent Energie gegenüber des Altgeräts einsparen können.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung erhalten Sie im Flyer zum Förderprogramm oder unter
diesem Link. Auch die Energieagentur Rheinland-Pfalz gibt
hier noch einige ergänzende Informationen.
Aufgrund der energetischen Qualität des Gebäudebestandes besteht im Landkreis Kusel gerade bei den privaten Haushalten großes Energieeinsparpotential. Vor der Umsetzung investiver Maßnahmen wird eine Energieberatung empfohlen. Dies kann bspw. durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz oder durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten erfolgen. So lassen sich wirtschaftliche energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude identifizieren. Bereits die Beratung und Planung kann gefördert werden.
Steht Ihr Entschluss zu sanieren fest, gilt es, die möglichen Fördermittel für Ihr Vorhaben optimal auszunutzen. Auch hierbei können Sie sich beraten und ggf. verschiedene Förderalternativen aufzeigen lassen. Insgesamt ändert sich die Fördermittellandschaft ständig. Da gerade bei energetischen Sanierungsmaßnahmen bauphysikalische Fehler gemacht werden können (falsches Dämmmaterial, fehlendes Lüftungskonzept usw.) wird generell empfohlen, sachkundige Dritte mit in das Vorhaben einzubinden.
Eine ausführliche Übersicht der Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen im Bestand bietet bspw. die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf ihrer Internetseite für Förderprogramme an. Kostenfrei downloadbare Broschüren zum Thema wie bspw. „Welche Heizung passt zu meinem Haus?“, „Wärmedämmung – Ein Mantel für Ihr Haus“, „Wärmedämmung – Spricht was dagegen?“ und „Fenster und Türen energetisch sanieren“ der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz finden Sie
hier. Ihr Klimaschutzmanager hält einige Exemplare in gedruckter Form und hilfreiche Tipps für Sie bereit.