Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
Leistungsbeschreibung
Wer als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin ihre bzw. als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger seine Stelle aufgeben will, kann die Aufhebung der Bestellung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die/Der Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger muss im Anschluss die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. sein Gewerbe abmelden, sofern die gesamte Tätigkeit aufgegeben werden soll.
Teaser
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
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Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare