Denkmalverzeichnis Aufnahme anfragen

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabe des Fachbereichs Inventarisation ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. Hierzu nutzt die Inventarisation verschiedene Erfassungsmethoden, deren Bearbeitungstiefe von ihrer jeweiligen Zweckbestimmung abhängt.


An wen muss ich mich wenden?

Die Anfrage auf Überprüfung des Denkmalwerts und der Denkmaleigenschaft eines Objektes sollte:

  1. Vorzugsweise an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt- bzw. Kreisverwaltung gerichtet werden.
    Diese leitet de Anfrage an die zuständige Denkmalfachbehörde, hier die Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz, Geschäftsstelle Inventarisation weiter.
  2. an die Geschäftsstelle Inventarisation der Direktion Landesdenkmalpflege gerichtet werden.

Zuständige Abteilungen