Abfallgebühr zahlen
Leistungsbeschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Spezielle Hinweise für - Kreis KuselFür die Abfallbeseitigung im Landkreis Kusel gelten folgende Gebühren:
Private Haushalte
Die Monats- bzw. Jahresgebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten beträgt je Haushalt bei einem
Größe Monatsgebühr Jahresgebühr Ein-Personen-Haushalt 60 Liter Volumen 9,67 € 116,00 € Zwei-Personen-Haushalt 60 Liter Volumen 12,67 152,00 Drei-Personen-Haushalt 120 Liter Volumen 17,67 212,00 Vier-Personen-Haushalt 120 Liter Volumen 21,33 256,00 Fünf-Personen-Haushalt 180 Liter Volumen 25,00 300,00 Sechs-Personen-Haushalt 180 Liter Volumen 28,00 336,00 Sieben-Personen-Haushalt 240 Liter Volumen 31,67 380,00 Acht-Personen-Haushalt 240 Liter Volumen 34,67 416,00 Neun- und Mehr-Personen-Haushalt 240 + 60 Liter Volumen 37,00 444,00
Privathaushalte - Veranlagungsgrundlagen- Für anschlusspflichtige bewohnte Grundstücke wird grundsätzlich jedem Haushalt ein Restabfallbehälter zugeteilt.
- Maßgeblich für die Größe des Abfallgefäßes ist die jeweilige Zahl der Haushaltsmitglieder.
Als Haushaltsmitglied zählt jede Person, die sich tatsächlich ohne Rücksicht auf die Meldepflicht auf dem Grundstück aufhält. - Das Mindestvolumen pro Haushaltsmitglied beträgt 7,5 Liter pro Woche.
- Reicht dieses Gefäßvolumen nicht aus, kann ein Gefäß mit größerem Volumen beantragt werden.
- Die Abfuhr der Restabfallgefäße erfolgt 4-wöchig.
- Hinweis: Für die Entsorgung von Grundstücken, auf denen sowohl Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen anfallen (gemischt genutzte Grundstücke gemäß §13 Abs.5 Abfallsatzung), bei denen die für den Wohnzweck ausgewählten Behältnisse zur Entsorgung des gesamten Abfalls objektiv ausreichen, richtet sich die Monats- bzw. Jahresgebühr nach der Haushaltsgröße nach Abs. 1 zzgl. einer jährlichen Gebühr von 10,00 €.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.