Gleichstellungsstelle

Gleichstellungsstelle

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der in Art. 3 GG verankert ist.

Kerngedanke der Gleichstellung ist die Selbstbestimmung der Frauen über ihre eigenen Lebensbedingungen. Ziel der Gleichstellungsarbeit ist es, im Rahmen der Aufgaben des Landkreises die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen und durch Strukturveränderungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen beizutragen. Sie nimmt sich insofern allen frauenrelevanten Angelegenheiten an. Dazu gehören:

  • Initiierung , Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrages in sonstigen Angelegenheiten , die den Landkreis Kusel betreffen
  • Unterstützung der in den kreisangehörigen Gemeinden für die Gleichstellung zuständigen Stellen
  • Zusammenarbeit mit Frauenvereinen, -verbänden und - organisationen, Beratungseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Arbeitsamt, Wirtschaft etc.
  • Durchführung von Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kusel
  • Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Vorträgen, Ausstellungen, Herausgabe von Informationsmaterial

Arbeitsfelder der Gleichstellungsstelle

  • Frauen im Erwerbsleben mit den Bereichen Frauenförderpläne, - bezogen auf Einstellung, beruflichen Aufstieg, Weiterbildung usw. sowie Frauenarbeitsschutz, Arbeitszeitflexibilisierung, neue Technologien, Existenzgründung, Wiedereinstieg ins Erwerbsleben usw.
  • Frauen in der Berufsausbildung wie z. B. Berufswahlverhalten, Öffnung von männertypischen Ausbildungsgängen
  • Frauen in Bildungseinrichtungen mit spezieller Mädchenförderung sowie Fort- und Weiterbildungsprogramme
  • Frauen in Familie und Partnerschaft mit den Bereichen Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Arbeitsteilung, Familienrecht, Alleinerziehende, familienpolitische Maßnahmen
  • Frauen und soziale Sicherung wie Sozialhilfebezug, Arbeitslosigkeit, Unterhalts- und Rentenprobleme
  • Frauen und Stadtplanung mit Abbau von Angsträumen, Berücksichtigung von Frauenaspekten bei der Stadtplanung, der Ausgestaltung des ÖPNV und von Freizeiteinrichtungen
  • Frauen und Gewalt mit sexueller Belästigung, Vergewaltigung, Frauenhäuser, sexueller Missbrauch
  • Ältere Frauen mit Sicherheitsfragen und sozialer Isolation
  • Ausländische Frauen Einbeziehung ins örtliche Leben, Umgang mit Behörden
  • Koordination und Vernetzung mit den Kolleginnen der Landkreise, kreisfreien Städte und der Verbandsgemeinden des Landkreises sowie dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend