Gleichstellungsstelle
Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der in Art. 3 GG verankert ist.
Kerngedanke der Gleichstellung ist die Selbstbestimmung der Frauen über ihre eigenen Lebensbedingungen. Ziel der Gleichstellungsarbeit ist es, im Rahmen der Aufgaben des Landkreises die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen und durch Strukturveränderungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen beizutragen. Sie nimmt sich insofern allen frauenrelevanten Angelegenheiten an. Dazu gehören:
- Initiierung , Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrages in sonstigen Angelegenheiten , die den Landkreis Kusel betreffen
- Unterstützung der in den kreisangehörigen Gemeinden für die Gleichstellung zuständigen Stellen
- Zusammenarbeit mit Frauenvereinen, -verbänden und - organisationen, Beratungseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Arbeitsamt, Wirtschaft etc.
- Durchführung von Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kusel
- Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Vorträgen, Ausstellungen, Herausgabe von Informationsmaterial
Arbeitsfelder der Gleichstellungsstelle
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