Das Immissionschutzrecht dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) will Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Kultur- und Sachgüter vor solchen schädlichen Umwelteinwirkungen schützen.
Der Neubau oder eine wesentliche Veränderung von Anlagen die sich auf die Umwelt auswirken, bedürfen daher einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung