Wohnraumförderung
Wohnraumförderung
Mit der Wohnraumförderung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz beim Bau oder Kauf von selbstgenutzten Immobilien, bei der Schaffung von Mietwohngebäuden und bei der Modernisierung von Wohnimmobilien. Dabei gelten als wesentliche Ziele die Unterstützung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen und eine Förderung von innovativen, kosteneffizienten, ressourcenschonenden und barrierefreien Arten des Bauens und Wohnens.
Hierfür stehen attraktive Förderinstrumente zur Verfügung. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, als Förderbank des Landes, ist mit der Umsetzung der Wohnungsbauprogramme beauftragt. Sie ist Partner und Berater für die Wohnungswirtschaft, für Bau- und Kaufinteressierte, für Modernisierer und für die Kreditwirtschaft in allen Fragen der Wohnraumförderung.
Darüber hinaus stehen die jeweiligen Kreis- und Stadtverwaltungen für Beratungen zur Verfügung.
Hier ein kleiner Überblick über die bestehenden Förderprogramme:
- ISB-Darlehen Wohneigentum
- ISB-Darlehen – Erwerb von Genossenschaftsteilen
- ISB-Darlehen Modernisierung von selbstgenutzten Wohnungen und Mietwohnungen
- ISB-Darlehen Wohngruppen und Wohngemeinschaften
- Förderung des Baus von Mietwohnungen
- Förderung im Orts- und im Stadtkern
- Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
ISB-Darlehen – WOHNEIGENTUM
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz unterstützt die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum mit dem ISB-Darlehen. Hierbei gewährt die ISB Haushalten, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, ein zinsgünstiges Darlehen zu Erstrangkonditionen an. Die Zinsfestschreibung ist wählbar zwischen 10, 15, 20 oder 30 Jahren.
Was wird gefördert?
- der Neubau, der Ersterwerb oder der Ankauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- der Ausbau, der Umbau, die Umwandlung und Erweiterung von selbstgenutzten Wohnungen
- der Ankauf der bereits bewohnten Mietwohnung
- der Ersatzneubau nach Abriss
Die förderfähige Wohnfläche für Haushalte mit bis zu vier Personen beträgt 145 m² (Wohnflächenobergrenze). In Ankaufsfällen und bei Ersatzneubau nach Abriss ist eine Überschreitung der Wohnflächenobergrenze um 15 m² möglich.
Wer wird gefördert?
Bauherrinnen und Bauherren oder Käuferinnen und Käufer selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
Hinweis: In nebenstehendem Video sind alle Informationen kurz zusammengefasst.
ISB Darlehen MODERNISIERUNG
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz finanziert mit dem ISB-Darlehen die Modernisierung von bestehendem, selbstgenutztem Wohnraum von Haushalten, sofern die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Was wird gefördert?
Bauliche Maßnahmen die
- ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
- die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen
- den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen und/oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
Wer wird gefördert?
Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzter Wohnungen, wenn das Einkommen des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.