Betreuungsbehörde

betreuungsbehörde

Rechtliche Betreuung

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.

Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.

Wichtige Aufgaben der Betreuungsbehörde:

  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten und andere Hilfen
  • Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialleistungsträgern, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf bestehen
  • Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben
  • Sicherstellung der Fortbildung der Betreuer*innen und der Bevollmächtigten
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts
  • Sachverhaltsermittlungen in Betreuungsverfahren
  • Gewinnung geeigneter Betreuer*innen
  • Netzwerkarbeit
  • Einführung und Organisation einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft

 

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.