Fahrerlaubnis: Pflichtumtausch in einen EU-Führerschein


Umtauschpflicht für Papierführerscheine

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der Umtausch geschieht stufenweise. 

Sie können den Antrag hierfür bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung auch bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung stellen.

→ Hier können Sie online einen Termin für den Umtausch bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung buchen


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