Jugendförderung
JUGENDFÖRDERUNG
Förderung von Vereinen und Verbänden
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit
Der Landkreis Kusel gewährt Zuschüsse gemäß der §§ 11, 12, 69, 74 und 75 des Kinder- und Jugendhilferechtes (SGB VIII) vom 26.06.1990 in der Fassung vom 28.10.2015 und der dazu ergangenen Änderungen in Verbindung mit dem Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz) in der Fassung vom 21.12.1993, zuletzt geändert am 07.08.2012.
Der Landkreis Kusel fördert auf Grundlage der nachfolgenden Richtlinien die Jugendarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die außerschulische Jugendarbeit umfasst folgende förderfähige Bereiche:
- Freizeiten/ Soziale Bildung
- Mitarbeiterausbildung
- Außerschulische Jugendbildung
- Internationale Begegnungen
- Projekttage ohne Übernachtung
- Anschaffung von Gruppenmaterial
- Kreisjugendring
Formulare:
Förderung von Schulfahrten
Richtlinien für die Bezuschussung von Schulfahrten
Der Landkreis Kusel gewährt den Schulen für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis nach diesen Richtlinien einen Zuschuss zu Schul- oder Klassenfahrten.
Der Zuschuss wird für folgende Bereiche gewährt:
- Schullandheimaufenthalte/Freizeiten
- Schulendtage
- Internationale Begegnungen
Formulare:
Kinderferienbetreuung
Mit der Landesförderung zur Ferienbetreuung von Schulkindern werden die Jugendämter in Rheinland-Pfalz seit 2005 dabei unterstützt, passgenaue familienunterstützende Maßnahmen vorzuhalten. Dementsprechend wurde ein breites Angebot an Maßnahmen zur Betreuung von Schulkindern in der Ferienzeit entwickelt.