Kindertagesstätten


KINDERTAGESSTÄTTEN

Kindertagesstätten sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und gefördert werden. 

Kindertagesbetreuung soll

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  • die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindeserziehung ermöglichen.

Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.

Seit dem 01. August 2010 besteht in Rheinland-Pfalz für alle Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz.

Für Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Dieser kann gleichermaßen in Tageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege erfüllt werden. In beiden Angebotsformen ist eine einkommensabhängige Kostenbeteiligung von den Eltern zu tragen.

Im Landkreis Kusel werden derzeit 46 Kindertagesstätten betrieben. In allen Einrichtungen besteht ein Angebot zur Betreuung von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr sowohl im Teilzeit- als auch im Ganztagsmodell.

Layout 2
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