Familiengerichtshilfe / Trennungs- und Scheidungsberatung
FAMILIENGERICHTSHILFE / TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSBERATUNG
Mütter und Väter haben nach dem SGB VIII Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, und im Falle einer Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Eine Trennung ist für alle Beteiligten, im Besonderen aber für die Kinder, eine von Verunsicherung geprägte, schwierige und krisenhafte Zeit. Aufgabe der Trennungs- und Scheidungsberatung ist es, im außergerichtlichen Verfahren mit beiden Elternteilen eine, für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen einvernehmliche Regelung zu erarbeiten. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen werden entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt. Die erarbeitete Regelung kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.
Können Eltern trotz des Beratungsangebots keine einvernehmliche Lösung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Sorge oder bei der Umgangsregelung finden, und kommt es infolgedessen zu einem familiengerichtlichen Verfahren, so ist das Jugendamt verpflichtet, zum Wohl des Kindes in diesem Verfahren mitzuwirken und einen Fachbericht einzubringen.