Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII werden Kinder und Jugendliche gefördert, die an einer seelischen Behinderung leiden oder bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine seelische Behinderung zu erwarten ist.
Ziel der Förderung ist es, dem jungen Menschen eine altersgerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Zu den Leistungen und Aufgaben der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII gehören:
ambulante Leistungen:
- Einzelförderung in einer Förderstelle, im Lebensumfeld des jungen Menschen und seiner Familie oder in einer Gruppe an einigen Nachmittagen in der Woche
- Beratung der Familie
- pädagogisch und therapeutisch geleitete Begleitung in der Schule
teilstationäre und stationäre Leistungen:
- pädagogische und therapeutische Förderung des jungen Menschen in einer Gruppe am Nachmittag von montags bis freitags
- pädagogische und therapeutische Förderung des jungen Menschen in einer Einrichtung, in der der junge Mensch vorübergehend oder auf Dauer lebt
Broschüre "TEILHABE ERMÖGLICHEN" der BAG Landesjugendämter
Die Broschüre informiert über die Leistungen und Ziele der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die eine (drohende) seelische Behinderung haben. Sie zeigt auf, wie Jugendämter mit den jungen Menschen und ihren Eltern arbeiten und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.