Adoptionen
Adoptionen
Adoptionsvermittlung ist gem. § 1 AdVermiG das Zusammenführen von Kindern unter achtzehn Jahren und Personen, die ein Kind annehmen wollen (Adoptionsbewerber) mit dem Ziel der Annahme als Kind.
Adoptionsvermittlung bewegt sich im Spannungsfeld - abgebende Mütter und Väter - annehmende Eltern - Kind - und stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt.
Adoptionsvermittlung umfasst insbesondere:
- ergebnisoffene Beratung von abgebenden Müttern und Vätern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
- Vorbereitung und Überprüfung (Bewerberseminare und Einzelgespräche) von Adoptionsbewerbern
- Feststellung der Adoptionseignung von Bewerbern
- Vermittlung des Kindes in die am besten geeignete Familie
- Beratung und Begleitung aller Beteiligten während der Adoptionspflegezeit und nach Ausspruch der Adoption
- Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren
- Mitwirkung bei Auslandsadoptionen
- Beratung, Überprüfung und gutachtliche Äußerung bei Stiefkind- und Verwandtenadoption
- Unterstützung bei der Identitäts- und Wurzelsuche von Adoptierten
- Seminare und andere Gruppenangebote für Adoptivfamilien
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