Heilberufe/ Heilpraktiker
Heilberufe, Heilpraktiker
Anmeldung der Tätigkeit als Heilpraktiker
Anmeldung selbständiger Tätigkeit gesetzlich geregelter Heilberufe
„Die Angehörigen der Heilberufe mit Ausnahme der Apothekerinnen, Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte, die Angehörigen der sonstigen Berufe des Gesundheitswesens sowie Personen, die berufsmäßig Desinfektionen oder Schädlingsbekämpfung vornehmen, haben Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. In der Anzeige des Beginns der Berufsausübung ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben und die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zur Führung der Berufsbezeichnung nachzuweisen. Anzuzeigen sind auch nachträgliche Änderungen einschließlich der Änderung des Familiennamens.“
[§ 14 Absatz 1 Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) vom 17. November 1995]
Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular schicken Sie bitte zusammen mit einem Grundrissplan der Praxisräumlichkeiten sowie einer Kopie Ihrer Zulassung bzw. einer Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Kusel.