Freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland

  • Informationsblatt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

    Sie geben heute Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Dies ist eine Voraussetzung für die Beantragung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz). Das Chancen-Aufenthaltsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Voraussetzungen für einen möglichen dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zu erfüllen.

    Damit Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten können, müssen sie wissen, nach welchen Werten sich das Zusammenleben der Menschen in Deutschland bestimmt. Denn auch von Ihnen wird das Einhalten dieser Werte erwartet. Zugleich können Sie selbst die Vorteile, die man hierdurch im alltäglichen Leben hat, nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die Werte kennen.

    Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zu der Sie sich heute bekennen, beschreibt die Gesamtheit dieser Werte. Festgelegt sind die Werte durch das Grundgesetz, wie die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet wird.

    Insbesondere das Folgende müssen Sie zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstehen und sich ohne jeden Vorbehalt dazu bekennen und daran halten:

    Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Das Volk wählt seine Volksvertretung selbst in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Keine zur Wahl berechtigte Person darf an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Jede Stimme zählt und alle Stimmen haben dasselbe Gewicht. Niemand darf bei der Abgabe der Stimme gegen seinen oder ihren Willen beeinflusst werden. Keine andere Person hat das Recht zu erfahren, wen man gewählt hat.

    In Deutschland sind viele verschiedene politische Parteien zugelassen, die ganz unterschiedliche Interessen und Richtungen vertreten können. Alle Parteien haben die gleichen Chancen für sich zu werben und zur Wahl anzutreten, um ihre politischen Vorstellungen umzusetzen. Die Parteien müssen in ihren Zielvorstellungen und bei ihren Maßnahmen, mit denen sie die Ziele verfolgen, die Regeln des Grundgesetzes einhalten.

    Der Bundestag ist die Volksvertretung (das Parlament) auf der höchsten staatlichen Ebene. Er entscheidet durch Abstimmung mit seiner Mehrheit, wer als Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin die Bundesregierung führt. Die Bundesregierung führt die politischen Geschäfte aus und wird dabei vom Bundestag kontrolliert. Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind, haben als Opposition im Parlament eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Regierung. Die Regierung kann vom Parlament und bei Wahlen abgewählt und auf diese Weise friedlich abgelöst werden.

    Deutschland ist ein Rechtsstaat. Der Bundestag verabschiedet die Gesetze, die für ganz Deutschland gelten. In bestimmten Fällen erfordert dies die Zustimmung der Bundesländer. Die Gesetze müssen immer mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Ebenso müssen alle Urteile und Entscheidungen der deutschen Gerichte mit dem Grundgesetz im Einklang stehen. Das überprüft das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht. Alle Gerichte in Deutschland sind an die Gesetze gebunden. Die Gerichte sind ansonsten jedoch unabhängig und dürfen weder von der Regierung noch durch Behörden in ihrer Entscheidung beeinflusst werden. Vor Gericht hat jeder Mensch die gleichen Rechte, unabhängig von seiner Herkunft, seinen finanziellen Möglichkeiten oder seiner Stellung innerhalb der Gesellschaft.

    Die Aufgaben der alltäglichen Verwaltung nehmen Behörden des Staates und der Kommunen wahr. Die Behörden sind dabei ebenfalls an die Gesetze gebunden und dürfen nur auf der Grundlage eines Gesetzes tätig werden. Die Gesetze gelten für alle Menschen gleichermaßen. Jede von einer behördlichen Maßnahme betroffene Person kann diese Maßnahme durch ein Gericht überprüfen lassen.

    Niemand darf in Deutschland die Herrschaft über den Staat oder über Menschen mit Gewalt ausüben. Zwangsmaßnahmen dürfen nur durch staatliche Stellen wie die Polizei und nur als letztes Mittel ausgeführt werden. Das ist aber nur auf einer gesetzlichen Grundlage erlaubt. Jede Maßnahme kann dabei durch die Gerichte überprüft und auch untersagt werden.

    In Deutschland werden die Menschenrechte und Freiheitsrechte geachtet und durch den Staat geschützt. Die im Grundgesetz garantierten Menschenrechte sind unantastbar, insbesondere die Würde des Menschen und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Das gleiche gilt für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, was bedeutet, dass jeder Mensch über seine Entscheidungen und sein Handeln selbst bestimmt. Die Rechte anderer Menschen dürfen dadurch jedoch nicht beeinträchtigt und gegen Gesetze darf nicht verstoßen werden. Alle Menschen in Deutschland dürfen Ihre Meinung frei äußern, jedoch nicht zu Hass und Gewalt gegen Andersdenkende aufrufen. Öffentlicher Protest und Demonstrationen sind erlaubt, müssen jedoch friedlich erfolgen.

    Das Grundgesetz garantiert auch die Gleichheit aller Menschen. Niemand darf diskriminiert, in irgendeiner Weise verfolgt oder benachteiligt werden, sei es, wegen der Herkunft, des Glaubens, einer Behinderung oder einer Weltanschauung. Eine Handlung, die antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Ziele verfolgt, ist damit nicht vereinbar und steht dem Bekenntnis entgegen.

    Alle Geschlechter sind gleichberechtigt. Frauen, Männer und Personen, die sich einem anderen Geschlecht zuordnen, haben die gleichen Rechte. Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt, in irgendeiner Weise verfolgt oder gefährdet werden. Auch Menschen, deren Lebensweisen nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, muss man deshalb mit Respekt und Toleranz begegnen.

    Weitere wichtige Kenntnisse der Rechtsordnung, aber auch der Kultur und der Geschichte in Deutschland vermittelt Ihnen der Orientierungskurs. Der Orientierungskurs ist Bestandteil des Integrationskurses. Nach Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts haben Sie Anspruch auf Teilnahme an dem Integrationskurs oder werden zur Teilnahme verpflichtet.

    Informieren Sie sich auch selbst zum Leben in Deutschland in zuverlässigen Quellen, z. B. bei dem Portal der Bundesregierung https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/deutschland-kennenlernen/deutsche-gesellschaft des Bundeamts für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/UnserGrundgesetz/unser-grundgesetz-node.html oder bei der Bundeszentrale für politische Bildung https://www.bpb.de. 

  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland

    zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz

     

    1. Ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere erkenne ich an:
    2. Das Volk hat das Recht, die Staatsgewalt
      • in Wahlen und Abstimmungen,
      • durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung

    auszuüben. Das Volk wählt die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

    1. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    2. Eine parlamentarische Opposition darf gebildet und ausgeübt werden.
    3. Die Regierung muss sich für ihr Handeln vor der Volksvertretung verantworten. Die Regierung kann abgewählt und abgelöst werden.
    4. Die Gerichte sind unabhängig.
    5. Jede Form der Gewalt- und Willkürherrschaft ist ausgeschlossen.
    6. Die Menschenrechte sind unantastbar.
    7. Das Grundgesetz garantiert die Würde und Gleichheit aller Menschen. Eine Handlung, die antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Ziele verfolgt, ist damit nicht vereinbar und steht dem Bekenntnis entgegen.

     

    1. Ich erkläre, dass ich keine der folgenden Bestrebungen verfolge oder unterstütze und dies auch in der Vergangenheit nicht getan habe, die
    2. gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
    3. eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder
    4. durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder
    5. eine antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Handlung zum Ziele haben.

     

    1. Das „Informationsblatt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ habe ich erhalten, gelesen und verstanden.

     

     

     

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    Ort und Datum                                                                                 Unterschrift