Ausländerrecht
Ausländerrecht
Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Kusel ist zuständig in allen Aufenthaltsangelegenheiten von Ausländerinnen und Ausländern, die im Landkreis Kusel wohnen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Aufenthaltstitel online beantragen - Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung online vorbereiten und/oder abgeben - Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
- Zustimmung von Visumsanträgen bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (z.B. Abschiebung, Ausweisung)
- Mitwirkung im Asylverfahren
Wichtige Informationen:
Die Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Zur Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail an abh@kv-kus.de .
Die Telefonnummern der Ansprechpartner finden Sie in der Randbox.
Die Ausländerbehörde ist mittwochs ganztägig geschlossen!