Wegweiser Deutsch


Wegweiser - Informationen rund um das Thema Asyl & Integration

  • Ankommen im Landkreis Kusel 

    Zuweisungen an die Kommunen erfolgen mindestens 2 Wochen vor dem Zuweisungstag. Nach Erhalt der Zuweisung erfasst die Verwaltung die entsprechenden Daten und sucht eine geeignete Unterkunft aus.
    Zur besseren Integration setzt der Landkreis Kusel auf eine dezentrale Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Personen in privaten Mietwohnungen. Diese befinden sich in den verschiedenen Städten und Dörfern im Landkreis Kusel, der sich über 570 Quadratkilometer erstreckt.
    Es wird bei der Zuteilung einer Unterkunft – soweit möglich - Rücksicht auf die Anzahl der Personen, Geschlecht, Nationalität und Gesundheitszustand genommen.
    Am Zuweisungstag werden Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung direkt zur Kreisverwaltung Kusel gebracht.

    Die Ausländerbehörde prüft die vorhandenen Personendaten und berichtigt diese gegebenenfalls. Es werden neue Aufenthaltsdokumente ausgestellt.
    Personen, die keinen bzw. noch keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland besitzen, können beim Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen.

    Im Erstgespräch werden Bescheide und Informationsmaterial ausgehändigt und es werden die wichtigsten Verfahrensabläufe erläutert. Ebenso wird der erste Scheck über die Leistungen nach dem AsylbLG ausgegeben. Außendienstmitarbeiter helfen bei der Einlösung des Schecks bei der Bank und geben eine erste Orientierung über den neuen Wohnort (Arzt/Apotheke, Einkaufsmöglichkeiten, Schule/Kindergarten, Bushaltestelle/Bahnhof). Die Personen werden sodann an die Unterkunft gebracht.

    Eine Registrierung beim Einwohnermeldeamt erfolgt durch das Sozialamt. Im Bedarfsfall kann durch die Verbandsgemeinden gegen eine kleine Gebühr eine Meldebescheinigung ausgestellt werden.

    In den Tagen nach der Ankunft werden neu zugewiesene Asylbewerber von Mitarbeitern des Interkulturelles Kompetenzzentrums Rheinland-Pfalz (IKOKU) besucht. Diese sind behilflich etwa bei:

    • Fragen zu Deutsch-/Integrationskursen
    • Fragen in sozialen Angelegenheiten
    • Kontaktaufnahme zu sozialen Einrichtungen (u.a. Schulen und Kindergärten)
    • Hilfe bei Behördengängen
    • Vernetzung ehrenamtlicher Angebote 
  • Unterkünfte

    • Wir haben alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert, einen sicheren und lebenswerten Ort zu bieten, der alle Grundbedürfnisse wie die Versorgung mit Wärme, Elektrizität und Wasser, aber auch einen Grundbedarf an Mobiliar und Ausstattungsgegenständen abdeckt.
    • Die Unterbringung erfolgt im Rahmen der örtlichen und finanziellen Mittel. Die Unterkunft soll mit Respekt behandelt werden, auch wenn diese nicht den Erwartungen entspricht.
    • Schäden in den Wohnungen sollten vermieden werden. Sollte dennoch einmal ein Schaden entstehen, muss dieser schnellstmöglich der Asylbewerberstelle gemeldet werden. Das gleiche gilt beim Verlust eines Schlüssels
    • Sauberkeit und Ruhe der Unterkunft, sowie der Respekt gegenüber den Nachbarn spiegeln die Persönlichkeit wider.
    • Es ist ohne Rücksprache mit dem Sozialamt nicht erlaubt, Gäste über Nacht in der Unterkunft aufzunehmen oder Haustiere zu halten.
    • Die Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung kostet viel Geld. Wir erwarten daher einen sparsamen Umgang mit diesen Ressourcen.
    • Wichtige Informationen sind auch in der Hausordnung zu finden.
  • Bankkonto

    Asylbewerber können ein Bankkonto eröffnen. Dafür werden die folgenden Dokumente benötigt:

    • Ausweispapiere (Aufenthaltsgestattung, Duldung etc.)
    • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
    • Steuer-Identifikationsnummer des Finanzamts

    Geldleistungen nach dem AsylbLG werden unabhängig davon als Scheck ausgezahlt.
    Online-Banking ist grundsätzlich die günstigste, wenn nicht sogar kostenfreie, Art Bankgeschäfte zu erledigen. 

  • Bus und Zug (ÖPNV)

    Wenn man eine Monatsfahrkarte für die DB beantragen möchten, benötigt man ein Bankkonto. Damit kann man die Fahrkarte auf der Website der Deutschen Bahn (DB) oder über die App beantragen.

    Bei Fragen kann ein Beratungstermin bei den die Asylbewerberbetreuung zuständigen Sozialarbeitern von IKOKU (Herrn Leibrock oder Herrn Zarli) vereinbart werden.

    Das Sozialamt übernimmt nicht separat die Kosten einer Monatsfahrkarte. Die Kosten für Verkehr wurden bereits bei der Berechnung der monatlichen Geldleistungen berücksichtigt.

    Bürgerbus

    Bürgerbus Verbandsgemeinde Kusel-Altenglanhttps://www.vgka.de/rathaus/buergerservice/buergerbus/
    06381 6080 888, buergerbus@vgka.de
    Bürgerbus Verbandsgemeinde Oberes Glantal
    https://buergerbus-og.de/
    06373 504 108,
    info@buergerbus-og.de
    Bürgerbus Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
    https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/buergerbus/
    Bereich Lauterecken 06382 791 921
    Bereich Wolfstein: 06382 791 922

    Ruftaxi

    https://www.landkreis-kusel.de/buergerservice-und-verwaltung/themen/oepnv/ruftaxi/

  • Analogleistungen

    Leistungsbezieher, die sich seit 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, erhalten Leistungen nach § 2 AsylbLG.

    Bei Fragen bezüglich der Voraussetzungen steht das Sozialamt zur Verfügung.

  • Arbeitsaufnahme

    Eine Arbeitsaufnahme erfordert die vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde. Diese wird die ausländerrechtlichen Voraussetzungen prüfen. Eventuell ist dafür auch eine Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit notwendig.

    Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

    Einkommen wird dabei auf die Sozialleistungen angerechnet. Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen müssen daher dem Sozialamt vorgelegt werden.

    Für eine Wohnsitzänderung wegen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist ebenfalls eine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich.

  • Gesundheitsversorgung

    Die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird in den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Danach ist eine Behandlung von akuten Erkrankungen und von Schmerzzuständen vorgesehen.

    Grundsätzlich besteht für alle Asylbewerber eine freie Arztwahl.

    Bezieher von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG

    Dem Landkreis zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden am Tag der Ankunft von uns bei der DAK-Gesundheit zur Betreuung angemeldet und erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Dafür ist es notwendig, der Verwaltung ein biometrisches Passfoto zur Verfügung zu stellen.

    Bis die elektronischen Gesundheitskarten fertig gestellt sind, ist es möglich, Ersatzbehandlungsscheine der DAK-Gesundheit bei uns anzufordern. Nach Erhalt der Karte wird diese an der Unterkunft ausgegeben.

    Mit der eGK können die Asylbewerberinnen und Asylbewerber direkt einen Arzt (Allgemeinmediziner) aufsuchen, ohne beim Sozialamt vorsprechen zu müssen. Für den Besuch bei einem Facharzt wird lediglich eine Überweisung eines Allgemeinmediziners benötigt.

    Bestimmte Behandlungen müssen vom Sozialamt genehmigt werden. Dazu gehört beispielsweise die Neuversorgung mit Zahnersatz oder medizinische Vorsorgemaßnahmen nach §§ 23, 24 SGB V.

    Die DAK Gesundheit rechnet die entstandenen Ausgaben mit dem Landkreis ab.

    Bezieher von Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entsprechend dem 12. Sozialgesetzbuch

    Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden von uns bei einer Krankenkasse ihrer Wahl zur Betreuung angemeldet und erhalten ebenfalls eine elektronische Gesundheitskarte.

    Erwerbstätige Asylbewerber

    Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, werden über den Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert.

    Anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltstitel

    Anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte erhalten bei Bedarf Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII und sind in gesetzlichen Krankenkassen versichert. Vorher von der Kreisverwaltung ausgegebene Gesundheitskarten sind wieder zurückzugeben.

  • Kinder und Familie 

    Ab der Zuweisung in den Landkreis Kusel ist ein Schul- und Kindergartenbesuch möglich. IKOKU hilft bei der Anmeldung.

    Gesundheit

    Es ist sicherzustellen, dass alle Impfungen und regelmäßigen medizinischen Untersuchungen für Kinder pünktlich durchgeführt werden, indem rechtzeitig ein Termin beim Kinderarzt vereinbart wird.

    Schwangere Frauen sollten einen Termin beim Frauenarzt vereinbaren, einen Mutterpass erstellen lassen und den voraussichtlichen Geburtstermin dem Sozialamt mitteilen.

    Kindergarten

    In Rheinland-Pfalz besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 2 Jahren. Kinder können in einem nahegelegenen Kindergarten anmeldet werden.

    Schule

    In Deutschland besteht für alle Kinder ab 6 Jahren die Schulpflicht. Liegt die Schule nicht im Wohnort, werden Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln befördert.

    Es besteht die Möglichkeit, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Nach Erhalt des Antrags für das nächste Schuljahr kann IKOKU Personen beim Ausfüllen unterstützen, damit das Kind die Bücher rechtzeitig zu Beginn des Schuljahrs erhält.

    Es ist wichtig, auf die Nachrichten zu achten, welche die Schule Kindern im Schulranzen mitgibt, da diese oft wichtige Informationen enthalten, auf die man schnell reagieren sollte.

    Bildung und Teilhabe

    Um Kindern von Asylbewerbern die Teilnahme an Aktivitäten Gleichaltriger und den Zugang zu Bildung zu ermöglichen, können diese Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei der Kreisverwaltung Kusel beantragt werden:

    • Übernahme der Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens
    • Kostenübernahme von mehrtägigen und eintägigen Fahrten und Ausflügen
    • Schülerbeförderung (soweit eigene Kosten anfallen)
    • Lernförderung
    • Leistungen für Schulbedarf
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsaktivitäten, Musikunterricht, Freizeiten, usw.)

    Für die Gewährung muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.

  • Sprache

    Das Erlernen der deutschen Sprache ist für das Leben in Deutschland sehr wichtig. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, einen Sprachkurs zu besuchen.

    Im Landkreis Kusel wird eine Vielzahl von Sprachkursen angeboten. Diese werden von verschiedenen Organisationen sowie von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt. Für ehrenamtliche Helfer stehen bei der KVHS unterschiedliche Lehrbücher für den Deutsch-Unterricht zur Ausleihe bereit. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der KVHS, Telefon. 06381 917 530-10

    Sprachkurse bietet an:
    Kreisvolkshochschule Kusel
    Lehnstraße 16
    66869 Kusel 
    06381 917530-10
    kvhs-kusel.de

    Diese werden durch ehrenamtliche Helfer durchgeführt, sind offen für alle und vom Landkreis Kusel finanziert.

    Integrationskurse:
    Zur Teilnahme an einem Integrationskurs sind nur Personen berechtigt die einen Teilnahmeanspruch besitzen, die zur Teilnahme verpflichtet sind, oder die zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen worden sind. Berechtigt sind grundsätzlich anerkannte Asylberechtigte und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, sofern genug Plätze verfügbar sind.

    Integrationskurse werden angeboten von:

    • Kreisvolkshochschule Kusel, Lehnstraße 16, 66869 Kusel, Telefon: 06381/917530-10, Homepage: https://kvhs-kusel.de/
    • Christliches Jugenddorf (CJD), Fritz-Wunderlich-Straße 51a, 66869 Kusel.
      Telefon: 06381 92390, https://www.cjd-rheinland-pfalz-mitte.de/standorte/cjd-kusel/
  • Beratungsstellen

    Migrationsberatung für Erwachsene

    Deutsches Rotes Kreuz 

    Trierer Straße 39

    66869 Kusel

    +49 6381 9246-41

    +49 176 56769694

    drk-kusel.de

    Deutsches Rotes Kreuz

    Sozialkaufhäuser

    In den Sozialkaufhäusern werden gebrauchte Möbel, Kleidung, Haushaltswaren und Vieles mehr zu einem geringen Preis abgegeben.

    • Sozialkaufhaus Kusel, Industriestraße 45, 66869 Kusel, Telefon: 06381/425861, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 – 17 Uhr
    • Sozialkaufhaus Waldmohr, Bahnhofstraße 27, 66914 Waldmohr, Telefon: 06373/506384, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 – 17 Uhr

    Diakonisches Werk Pfalz

    • Flüchtlingssozial- und Verfahrensberatung
    • Schwangerschaftsberatung

    Marktstraße 31
    66869 Kusel
    Telefon: 06381/422900
    E-Mail: hdd.kus@diakonie-pfalz.de

    Bahnhofstraße 22
    67742 Lauterecken
    Telefon: 06382/993177
    E-Mail: slb.lt@diakonie-pfalz.de

    Caritas-Zentrum Kusel
    Schwebelstraße 8
    66869 Kusel
    Telefon: 06381/425767

    E-Mail: caritas-zentrum.kusel@caritas-speyer.de

    Team Plan-B Kreis Kusel eV.
    Haselrech 1
    66869 Kusel
    E-Mail: teamplanbkreiskusel@web.de
    Telefon: Mireille Graf 0157-74177263
    Telefon: Tina Welsch 0170-7281728

    Öffnungszeiten Spendendepot: Mittwochs 10- 12 Uhr und Freitags 15-17 Uhr 

    Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen, die von Gewalt betroffen sind, unkompliziert Beratung und Unterstützung. Die qualifizierten Beraterinnen sind unter der Telefonnummer 116 016 und auch online unter hilfetelefon.de erreichbar.
    Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ ist unter der Telefonnummer 0800 40 40 020 und online unter hilfetelefon-schwangere.de/ erreichbar.
    Beide sind in 18 Sprachen erreichbar – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, kostenlos, anonym und barrierefrei.

    Christliches Jugenddorf
    Mehrgenerationenhaus

    Fritz-Wunderlich-Straße 51a
    66869 Kusel
    Telefon: 06381 9239 26

    Kontaktstelle Holler e.V.
    Berliner Straße 41, 66869 Kusel
    Telefon: 06381/40186

    Haus der Jugend Kusel
    Trierer Straße 61, 66869 Kusel
    Öffnungszeiten: Montag – Freitag 13- 18 Uhr
    Telefon: 06381/1313
    E-Mail: hausderjugendkusel@gmx.de

  • Zuständige Verbandsgemeindeverwaltung

    Wird eine Meldebescheinigung benötigt oder aufgrund eines Umzuges in eine selbst gemietete Wohnung muss eine Ummeldung erfolgen, ist das Einwohnermeldeamt bei der entsprechenden Verbandsgemeindeverwaltung der richtige Ansprechpartner.

    Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan

    Standort Kusel
    Marktplatz 1
    66869 Kusel

    Standort Altenglan
    Schulstraße 3-7
    66885 Altenglan

    Telefon: 06381/6080-0

    Albessen
    Altenglan
    Bedesbach
    Blaubach
    Bosenbach
    Dennweiler-Frohnbach
    Ehweiler
    Elzweiler
    Erdesbach
    Etschberg
    Föckelberg

    Haschbach am Remigiusberg
    Herchweiler
    Horschbach
    Konken
    Körborn
    Kusel
    Neunkirchen a.P.
    Niederalben
    Niederstaufenbach
    Oberalben
    Oberstaufenbach

    Pfeffelbach
    Rammelsbach
    Rathsweiler
    Reichweiler
    Rutsweiler a.G.
    Ruthweiler
    Schellweiler
    Selchenbach
    Thallichtenberg
    Theisbergstegen
    Ulmet
    Welchweiler

    Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Telefon: 06373/504-0

    Altenkirchen (Pfalz)
    Börsborn
    Breitenbach
    Brücken
    Dittweiler
    Dunzweiler
    Frohnhofen
    Glan-Münchweiler

    Gries
    Henschtal
    Herschweiler-Pettersheim Hüffler
    Krottelbach
    Langenbach
    Matzenbach
    Nanzdietschweiler

    Ohmbach
    Quirnbach/Pfalz
    Rehweiler
    Schönenberg-Kübelberg
    Steinbach a.G.
    Wahnwegen
    Waldmohr

    Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein

    Standort Lauterecken
    Schulstraße 6a
    67742 Lauterecken

    Standort Wolfstein
    Bergstraße 2
    67752 Wolfstein

    Telefon: 06382/791-0

    Adenbach
    Aschbach
    Buborn
    Cronenberg
    Deimberg
    Einöllen
    Eßweiler 
    Ginsweiler
    Glanbrücken
    Grumbach
    Hausweiler

    Hefersweiler
    Heinzenhausen
    Herren-Sulzbach
    Hinzweiler
    Hohenöllen
    Homberg
    Hoppstädten
    Jettenbach
    Kappeln
    Kirrweiler

    Kreimbach-Kaulbach
    Langweiler
    Lauterecken
    Lohnweiler
    Medard
    Merzweiler
    Nerzweiler
    Nußbach
    Oberweiler im Tal
    Oberweiler-Tiefenbach

    Odenbach
    Offenbach-Hundheim
    Reipoltskirchen
    Relsberg
    Rothselberg
    Rutsweiler an der Lauter
    Sankt Julian
    Unterjeckenbach
    Wiesweiler
    Wolfstein

     

  • Übergang zum SGB II / SGB XII

    Nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften bzw. der Anerkennung als Asylberechtigter besteht kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem AsylbLG. Anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte können bei Bedarf Sozialleistungen beantragen. Zuständig sind dann das Jobcenter (Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeld) oder das Sozialamt (Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Der Anspruch auf Bürgergeld enthält Krankenversicherungsschutz, den Zugang zu Integrationskursen und Arbeitsvermittlung.

    Weiterhin können auch Ansprüche auf Wohngeld, Elterngeld oder Kindergeld bestehen.

    Zuständigkeit des Jobcenters je nach Wohnort:

    Jobcenter Landkreis Kusel
    Fritz-Wunderlich-Straße 49b
    66869 Kusel
    Telefon: 06381/99698-0

    Außenstelle Lauterecken
    Hauptstraße 11
    67742 Lauterecken
    Telefon: 06381/99698-0

    Außenstelle Waldmohr
    Rathausstraße 3
    66914 Waldmohr
    Telefon: 06381/99698-0

    • Personen mit Aufenthaltstitel bzw. im Bezug von Bürgergeld werden aufgefordert, die vom Landkreis zur Verfügung gestellte Unterkunft zu verlassen und sich eine eigene Wohnung zu suchen.
    • IKOKU kann bei der Suche nach eigenem Wohnraum helfen.
    • Bei der Verbandsgemeindeverwaltung kann ein Wohnberechtigungsschein für Sozialwohnungen beantragt werden
    • Die Anmietung ist mit dem Jobcenter abzustimmen. Der Vermieter muss eine Mietbescheinigung ausfüllen. Diese muss dem Jobcenter vorgelegt werden.
    • Beim Auszug aus der Asylbewerberunterkunft dürfen die Matratze, das Kopfkissen und die Bettwäsche mitgenommen werden. Sonstige zur Verfügung gestellten Gegenstände verbleiben in der Wohnung.
    • Alle Schlüssel müssen abgegeben werden.
    • Nach dem Umzug muss die Anschrift beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung geändert werden.
    • Wer einen Aufenthaltstitel erhält, der es ermöglicht, die Familie aus dem Heimatland durch Familienzusammenführung nachzuholen, muss rechtzeitig vor Ankunft der Familie um eine Wohnung anmieten. Das Sozialamt kann nicht erlauben, dass die Familie in den Asylbewerberunterkünften übernachtet. Sollte keine Wohnung vorhanden sein, sind die Familienmitglieder in einer Obdachlosenunterkunft der Verbandsgemeinde unterzubringen.
  • Sozialamt

    Bei Fragen zu den Geldleistungen, der Unterkunft und der Krankenhilfe ist die Asylbewerberstelle der Kreisverwaltung Kusel zuständig:

    Telefon:              06381 424 151 und 06381 424 342
    E-Mail:                 Asylbewerberstelle@kv-kus.de

    Büro:                    Zimmer 140, Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel

    Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag 08.30 - 18.00 Uhr, Freitag 08.30 - 12.00 Uhr  

    Für eine persönliche Vorsprache beim Sozialamt ist eine Terminvereinbarung notwendig. Gerne telefonisch oder online unter termine-reservieren.de

    Die Ausgabe der Schecks erfolgt grundsätzlich am 1. Tag eines Monats. Ist der 1. Tag ein Freitag, Samstag, Sonntag oder Feiertag, werden die Schecks am Donnerstag davor ausgegeben. Wer in Kusel wohnt, muss die Schecks beim Sozialamt abholen. Wer außerhalb von Kusel wohnt, wird die Schecks von einem Mitarbeiter zuhause erhalten.

  • Leben in Deutschland

    • Verträge sollten nicht unterschrieben werden, ohne den Inhalt vollständig zu verstehen.
    • Wenn Sie ein eigenes Auto besitzen, müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wenn Sie keine haben und von der Polizei kontrolliert werden, kann es ein, das Sie eine Strafte zahlen müssen. 
    • Zur Klärung von Fragen sollten unbedingt Termine vereinbart und auch wahrgenommen werden. Sollte etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommen, sollte der Termin bei der zuständigen Person abgesagt werden.
    • Es besteht die Möglichkeit, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt dann unter Umständen Schäden, die von einem selbst oder von den eigenen Kindern anderen unabsichtlich zugefügt werden (z. B. ein Kind fährt mit dem Fahrrad und beschädigt durch einen Unfall das Auto einer anderen Person).
    • http://www.kuseler-tafel.de/
    • Nützliche Hinweise sind auch hier zu finden: Refugee-Guide – Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland 

     

  • IKOKU

    Bei Fragen in sozialen Angelegenheiten, bei Behördengängen, der Kontaktaufnahme mit sozialen Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten usw.) sowie der Vermittlung ehrenamtlicher Angebote steht Ihnen zur Verfügung:

    Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH, Lehnstraße 16 (Horst-Eckel-Haus), 66869 Kusel