Allgemeine Informationen


Allgemeine Informationen

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die keinen bzw. noch keinen dauerhaften Aufenthaltstatus in Deutschland besitzen, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dort ist neben dem Leistungsbedarf auch die Hilfe im Krankheitsfall geregelt.

    • Die Zeit im Bereich des AsylbLG

    In folgender Präsentation werden die wichtigsten Verfahrensabläufe im Bereich des
    Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dargestellt.
    Von der Zuweisung durch die ADD bis zum Wechsel in die Zuständigkeit des Jobcenters.

    "ASYLBEWERBER IM LANDKREIS KUSEL"

    • Übergang zum SGB II / SGB XII

    Nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften bzw. der Anerkennung als Asylberechtigter besteht kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem AsylbLG. Anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte können bei Bedarf Sozialleistungen beantragen. Zuständig sind dann das Jobcenter (Leistungen nach dem SGB II - Bürgergeld) oder das Sozialamt (Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
    Weiterhin können auch Ansprüche auf Wohngeld, Elterngeld oder Kindergeld bestehen.

  • Gesundheitsversorgung

    Die Gesundheitsversorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird in den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Danach ist eine Behandlung von akuten Erkrankungen und von Schmerzzuständen vorgesehen.

    Grundsätzlich besteht für alle Asylbewerber eine freie Arztwahl.

    Asylbewerber (die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten)

    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der DAK-Gesundheit ersetzt seit 01.07.2017 den vor einem Arztbesuch anzufordernden Abrechnungsschein.
    Dem Landkreis zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden am Tag ihrer Ankunft von uns bei der DAK-Gesundheit zur Betreuung angemeldet und erhalten eine elektronische Gesundheitskarte.

    Bis die elektronischen Gesundheitskarten fertig gestellt sind und an die Leistungsberechtigten ausgeben werden können, ist es möglich, Abrechnungsscheine der DAK-Gesundheit bei uns anzufordern.

    Mit der eGK können die Asylbewerberinnen und Asylbewerber direkt einen Arzt (Allgemeinmediziner) aufsuchen. Für den Besuch bei einem Facharzt wird lediglich eine Überweisung eines Allgemeinmediziners benötigt.

    Bestimmte Genehmigungsverfahren werden weiterhin den bislang zuständigen Behörden (Sozialamt) überlassen. Dazu gehört beispielsweise die Neuversorgung mit Zahnersatz oder medizinische Vorsorgemaßnahmen nach §§ 23, 24 SGB V.

    Die DAK Gesundheit rechnet die entstandenen Ausgaben mit dem Landkreis ab.

    Analogbezieher 
    ⇒Asylbewerber, die Leistungen entsprechend dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten

    Leistungsbezieher, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, erhalten Leistungen nach §2 AsylbLG. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden von uns bei einer Krankenkasse ihrer Wahl zur Betreuung angemeldet und erhalten ebenfalls eine elektronische Gesundheitskarte.
    Erwerbstätige Asylbewerber
    Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, werden über ihren Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert.
    Anerkannte Asylbewerber
    Anerkannte Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte erhalten bei Bedarf Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII und sind in gesetzlichen Krankenkassen versichert.
  • Bildung und Teilhabe

    Um Kindern von Asylbewerbern die Teilnahme an Aktivitäten Gleichaltriger und den Zugang zu Bildung zu ermöglichen, können diese Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
    Diese Leistungen umfassen:

    • teilweise Übernahme der Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens in der Ganztagsschule bzw. im Kindergarten
    • Kostenübernahme von mehrtägigen und eintägigen Klassenfahrten und Ausflügen bzw. Fahrten und Ausflüge von Kindergärten
    • Schülerbeförderung (soweit eigene Kosten anfallen)
    • Lernförderung
    • Leistungen für Schulbedarf
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsaktivitäten, Musikunterricht, Freizeiten, usw.)

    Die Leistungen können bei der Kreisverwaltung, unter Vorlage eines Kostennachweises, beantragt werden.

  • Deutschkurse & Integrationskurse

    Im Landkreis Kusel wird eine Vielzahl von Sprachkursen angeboten. Diese werden von verschiedenen Organisationen sowie von ehrenamtlichen Helfern durchgeführt.

    Sprachkurse bietet an:

    Kreisvolkshochschule Kusel

    Lehnstraße 16

    66869 Kusel

    +49 6381 917530-10

    kvhs-kusel.de


    Im Landkreis finden noch weitere, durch ehrenamtliche Sprachlehrer angebotene Sprachkurse statt. Informationen zu Orten und Terminen erhalten Sie bei 

    Martin Leibrock

    +49 175 7223534


    Integrationskurse:
    Die Termine und Schulungsorte der Integrationskurse für anerkannte  Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfahren Sie bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Kusel, Telefon 06381 424-404.

    Integrationskurse werden angeboten von:

    Kreisvolkshochschule KuselLehnstraße 16, 66869 Kusel
    Telefon: 06381/917530-10, 
    Homepage: https://kvhs-kusel.de/
    Christliches Jugenddorf (CJD) Kusel
    Fritz-Wunderlich-Straße 51a, 66869 Kusel
    Informationen zum aktuellen
    Kursangebot können Sie gerne telefonisch unter 06381 92390 erfragen
    Internationaler Bund - Integrationskurse Pfalz/Saarland
    Bahnhofstraße 27-29, 66869 Kusel
    Telefon: 06381 4250005  oder 4250034
    Beratung: Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
    Ansprechpartnerin: Angelika Heimann,
    E-Mail: Angelika.Heimann@internationaler-bund.de

    Für ehrenamtliche Helfer stehen ab sofort bei der KVHS folgende Lehrbücher für den Deutsch-Unterricht zur Ausleihe bereit:

    • "Deutschkurs für Asylbewerber - Thannhauser Modell"
      Workbook mit Untertiteln in englischer Sprache
    • "Berliner Platz Neu"
      Deutsch im Alltag - Einstiegskurs
      Klett-Verlag
    • "Linie 1 - Deutsch in Alltag und Beruf"
      Kurs- und Übungsbuch A1.1
      Klett-Verlag
    • "Der Vorkurs"
      Einführung ins Deutsch-Lernen
      Klett-Verlag 

    Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle der KVHS, Tel. 06381 917530-10

  • Wohnraum

    Nach der Verteilung auf die Kommunen soll den Asylbewerbern adäquater Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Der Landkreis Kusel setzt hier, nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer besseren Integration, auf eine dezentrale Unterbringung.

    Wer Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen vermieten möchte, kann sich gerne bei der Verwaltung melden. Einfach eine Mail senden an: asylbewerberstelle@kv-kus.de

  • Spenden

    Möchten Sie mit einer Sach- oder Zeitspende helfen, wenden Sie sich bitte an Herrn Leibrock von IKOKU

    Netzwerkkoordinator Martin  Leibrock

    +49 6381 917530-22

    +49 175 7223534

  • Wegweiser für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

    Die Broschüre wird allen Asylbewerbern und Asylbewerberinnen als erste Orientierungshilfe bei ihrer Ankunft im Landkreis Kusel ausgehändigt. Der Wegweiser ist bisher in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und Arabisch erhältlich und kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden

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