Hygienebelehrung nach § 43 IFSG jetzt online - einfach und schnell
Für alle, die erstmalig Speisen in gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, auf die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) zu achten.
Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie werden seit vielen Jahren als Präsenzveranstaltung durchgeführt.
Ergänzend gibt es jetzt ein alternatives Online-Verfahren, mit dem die Schulung schnell, sicher und unkompliziert und vor allem ortsunabhängig absolviert werden kann.
„Unser Gesundheitsamt ist froh, die Hygienebelehrung ab sofort auf einer Internet-Plattform anbieten zu können. Damit haben wir einen weiteren bürgerfreundlichen digitalen Service eingerichtet“, führt Landrat Otto Rubly aus.
Über das Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates.
Nach wie vor werden für die Gesundheitsbelehrung jedoch auch Präsenz-Termine beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Kusel angeboten.