Haushalte und Grundsteuer - Perspektiven schaffen und mitgestalten
Während das Land ursprünglich teilweise 1000 oder mehr Punkte bei der Grundsteuer B gefordert hat, ist der Landkreis Kusel mit 800 Punkten bereits mit seinen letzten Entscheidungen einen Weg der Kompromisse gegangen, um die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr zu belasten.
Nach Gesprächen des Landrats mit dem Land, aber auch mit den betroffenen Gemeinden, hat die Kommunalaufsicht nun die Ortsgemeinden mit einem Schreiben über eine angepasste Strategie „Kommunalaufsicht mit Augenmaß“ für die Haushalte 2024 informiert. Dabei gilt, dass für Gemeinden mit unausgeglichenen Haushalten eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 600 Hebesatzpunkte ausreichend ist, bei Gemeinden, deren Defizit zu einem großen Teil aufgrund freiwilliger Leistungen entsteht, wird eine Erhöhung auf 650 Hebesatzpunkte als ausreichend angesehen. Oberstes Ziel ist es dabei, so Landrat Otto Rubly, den Ortgemeinden die Möglichkeit zu eröffnen, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu bekommen.
Auf Initiative des Landrats soll der Maximalhebesatz auch im Jahr 2025 Bestand haben, um die Auswirkungen der Grundsteuerreform, welche in diesem Jahr erstmalig zum Tragen kommt, besser abschätzen zu können. Je nachdem, wie sich das Steueraufkommen dann entwickelt, muss die Situation neu bewertet werden.
„Wir hoffen, dass die Ortsgemeinden diesen Weg mitgehen, damit wir im Landkreis handlungsfähig bleiben und als strukturschwache Region nicht noch weiter abgehängt werden“, appelliert Landrat Rubly an die Bürgermeister und Gemeinderäte, dieser moderateren Anhebung der Grundsteuer B zuzustimmen. Denn wenn die Gemeinden keinen genehmigten Haushalt haben, wird der Handlungsspielraum der betroffenen Kommunen sehr gering“, so der Landrat weiter.
In diesem Zusammenhang wäre es auch ein starkes Signal der kommunalen Gemeinschaft nach Mainz, nicht in der bloßen Verweigerung zu verharren, sondern unter Einbringung eigener Ansätze die Geschlossenheit eines ganzen Landkreises zu demonstrieren.
Klar ist jedoch auch, dass in den kommenden Jahren der Weg in Richtung Entschuldung der Kommunen in kleinen Schritten weitergegangen werden muss. Und wenn die Gemeinden ihre Einnahmemöglichkeiten, etwa durch eine Erhöhung der Grundsteuer, nicht ausschöpfen, werden auch die Schulden in den Ortsgemeinden nicht weniger, sondern es bauen sich im Gegenteil eher weitere Verbindlichkeiten auf.
Allerdings: Hier ist dann auch das Land am Zuge, mit zusätzlichem Geld den strukturschwachen Kommunen und dem ländlichen Raum zu helfen. Denn der Kommunale Finanzausgleich (KFA) wurde nicht mit entsprechenden Mitteln des Landes ausgestattet und daher fallen strukturschwache ländliche Räume, wie der Landkreis Kusel, „hinten herunter“.
Daher bekräftigt Landrat Otto Rubly nochmals ganz klar seine Forderung nach einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen: „Ich hoffe, dass es vom Land einen weitergehenden Entschuldungsfonds geben wird - mit einer Härtefallregelung für besonders betroffene Kommunen. Ich bin sicher, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit sind, an einer tragfähigen und perspektivischen Lösung mitzuarbeiten – jetzt muss sich das Land ein Stück auf uns zu bewegen.“
Landrat Otto Rubly wird die Ortsbürgermeister und die Beigeordneten der Ortsgemeinden Anfang April ausführlich über die neue Strategie und die nächsten Schritte informieren.