Wahlen - Briefwahlunterlagen jetzt abschicken!


Landeswahlleiter Marcel Hürter bittet die Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und die bereits Unterlagen von der Kommunen bekommen haben, diese möglichst umgehend entweder in den Briefkasten zu werfen oder bei der Kommune abzugeben.

Ist der Wahlschein schon Anfang Februar beantragt worden, aber bis heute noch nicht zugegangen, sollte schnellst möglich bei der Kommune ein neuer Wahlschein beantragt werden. Dies am besten vor Ort, um auch dort direkt von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an.

Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.

Abgabe der Wahlbriefe:
Wer per Briefwahl abstimmen möchte hat aufgrund der verkürzten Fristen nur wenig Zeit, um die Unterlagen auszufüllen und zurückzusenden. Bitte beachten Sie daher folgende Fristen:
Für die Bundestagswahl:
Die Wahlbriefe müssen spätestens bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen sein.

Für die Landratswahl:
Die Wahlbriefe müssen spätestens bis zum 23. Februar 2025, 18:00 Uhr im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, eingegangen sein.

Bis einschließlich 22. Februar 2025 können Sie die Wahlbriefe auch in den Rathäusern in Kusel und Altenglan abgeben. Von dort aus werden die Wahlbriefe an die Wahllokale vor Ort weitergeleitet.

Wichtig in beiden Fällen:
Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung:

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