Trichinenuntersuchung Wildschweine - Umstellung von aktiver auf passive Freigabe der Trichinenproben


Die Umstellung von der „Aktiven Freigabe“ zur „Passiven Freigabe“ von Trichinenproben bedeutet, dass die Proben nicht mehr aktiv durch eine Behörde oder eine zuständige Person freigegeben werden müssen. Stattdessen gilt die Probe als freigegeben, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Schritte zur Umsetzung der Passiven Freigabe:

Probenentnahme und -kennzeichnung:
  • Beliehene Jägerinnen und Jäger entnehmen die Trichinenprobe und kennzeichnen sie eindeutig.
  • das Original des Wildursprungscheins kommt zur Probe, Durchschlag verbleibt im Besitz der Jägerin/ des Jägers.
  • Proben müssen rechtzeitig vor den festgelegten Labortagen eingereicht (Kühlschrank Kusel bis 07:30 Uhr des Untersuchungstages, Kühlschrank Lauterecken bis 24:00 Uhr des Vorabends) werden, damit sie im vorgesehenen Zeitrahmen untersucht werden können.
Freigabeverfahren (Labortage vorbehaltlich Änderungen durch Feiertage o.ä., Bekanntgabe erfolgt auf der Website der Kreisverwaltung Kusel):
  • Montag: Proben, die am Montag untersucht werden, haben ihre Freigabe am Dienstag um 10.00 Uhr (wenn Arbeitstag).
  • Donnerstag: Proben, die am Donnerstag untersucht werden, haben ihre Freigabe am Freitag um 10.00 Uhr (wenn Arbeitstag).

UNBEDINGT BEACHTEN:
Zerlege- und Zurichtungsarbeiten dürfen erst nach dem o.a. Zeitpunkt erfolgen!

Beispielablauf:
1. Probenabgabe
:
- Einwurf der Probe in den Kühlschrank in Lauterecken am Samstag.
2. Analyse im Labor
- Die Proben werden am Montag im Labor auf Trichinen untersucht.
3. Ergebnisse:
- Die Testergebnisse werden dokumentiert und in das System eingepflegt.
4. Freigabe:
- Am folgenden Arbeitstag (Dienstag) um 10.00 Uhr erfolgt die Freigabe der Proben, sofern die Testergebnisse negativ sind.


Viele Grüße
Ihr Veterinäramt