Trichinenuntersuchung Wildschweine - Umstellung von aktiver auf passive Freigabe der Trichinenproben
Die Umstellung von der „Aktiven Freigabe“ zur „Passiven Freigabe“ von Trichinenproben bedeutet, dass die Proben nicht mehr aktiv durch eine Behörde oder eine zuständige Person freigegeben werden müssen. Stattdessen gilt die Probe als freigegeben, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Schritte zur Umsetzung der Passiven Freigabe:
Probenentnahme und -kennzeichnung: |
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Freigabeverfahren (Labortage vorbehaltlich Änderungen durch Feiertage o.ä., Bekanntgabe erfolgt auf der Website der Kreisverwaltung Kusel): |
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UNBEDINGT BEACHTEN:
Zerlege- und Zurichtungsarbeiten dürfen erst nach dem o.a. Zeitpunkt erfolgen!
Beispielablauf:
1. Probenabgabe:
- Einwurf der Probe in den Kühlschrank in Lauterecken am Samstag.
2. Analyse im Labor:
- Die Proben werden am Montag im Labor auf Trichinen untersucht.
3. Ergebnisse:
- Die Testergebnisse werden dokumentiert und in das System eingepflegt.
4. Freigabe:
- Am folgenden Arbeitstag (Dienstag) um 10.00 Uhr erfolgt die Freigabe der Proben, sofern die Testergebnisse negativ sind.
Viele Grüße
Ihr Veterinäramt