Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung von zwei Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt zwei Windenergieanlagen (WEA A, WEA B) im Windpark Etschberg (Gemarkung Etschberg)


Gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG i.V.m. § 21a 9. BImSchV werden die folgenden Genehmigungen vom 06.12.2024 zugunsten der Zero Emission People Windpark Etschberg GmbH & Co. KG, Mühlheim an der Ruhr hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der verfügende Teil der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage WEA A lautet:

Genehmigung

I.   Tenor

  1. Hiermit erhalten Sie gemäß §§ 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA A im Windpark Etschberg) mit den Koordinaten UTM ETRS89, Rechtswert: 384835 Hochwert: 5484148 in der Gemarkung Etschberg, Flur 0, Flurstück Nr. 1850, nach Maßgabe der unter Ziffer II. genannten Zulassungsunterlagen, die wesentlicher Bestandteil dieser Entscheidung sind und unter Einschränkung der unter Ziffer III. formulierten Nebenbestimmungen.

    Zugelassen wird eine Windenergieanlage des Typs Nordex N163-5,7MW mit einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotorkreis-Durchmesser von 163 m - somit einer Gesamthöhe von 245,50 m - und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt.

  2. Die sofortige Vollziehung dieser Genehmigung wird im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Zero Emission People Windpark Etschberg GmbH & Co. KG, Mühlheim an der Ruhr gemäß § 80 II Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

Der verfügende Teil der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage WEA B lautet:

Genehmigung

I.   Tenor

  1. Hiermit erhalten Sie gemäß §§ 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA B im Windpark Etschberg) mit den Koordinaten UTM ETRS89, Rechtswert: 385046, Hochwert: 5484550, in der Gemarkung Etschberg, Flur 0, Flurstück Nr. 1390/2, nach Maßgabe der unter Ziffer II. genannten Zulassungsunterlagen, die wesentlicher Bestandteil dieser Entscheidung sind und unter Einschränkung der unter Ziffer III. formulierten Nebenbestimmungen.

    Zugelassen wird eine Windenergieanlage des Typs Typs Nordex N163-5,7MW mit einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotorkreis-Durchmesser von 163 m - somit einer Gesamthöhe von 245,50 m - und einer Nennleistung von 5,7 Megawatt.

  2. Die sofortige Vollziehung dieser Genehmigung wird im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Zero Emission People Windpark Etschberg GmbH & Co. KG, Mühlheim an der Ruhr gemäß § 80 II Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

Es gilt jeweils folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Kusel einzulegen. Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49 – 51, 66869 Kusel
  2. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 der Verwaltungsverfahrensgesetzes

erhoben werden.

Weiterer Hinweis:

Für die Erhebung eines Widerspruchs in elektronischer Form steht Ihnen ausschließlich die zentrale E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung Kusel: kv-kusel@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare stellen keine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel dar. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter www.landkreis-kusel.de.

Auslegung

Die Bescheide mit Begründung können in der Zeit vom 15.04.25 bis 29.04.25 auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kusel

www.landkreis-kusel.de/aktuelles/bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Des Weiteren können die Bescheide und ihre Begründung im vorgenannten Zeitraum bei der folgenden Stelle während der genannten Dienststunden eingesehen werden:

Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel,
Zimmer 242, Herr Rumpf, Tel. 06381/424-235,
E-Mail: kv-kusel@poststelle.rlp.de,

Servicezeiten Mo-Mi 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Do 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können die Bescheide und ihre Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Die Bescheide gelten gemäß §10 Abs. 8 BImSchG mit dem Ende der Auslegungsfrist – also mit Ende des 29.04.2025 – auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Genehmigung Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) sowie Hinweise enthält.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gelten die Bescheide auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Az. 50/144-10 Etsch
Kusel, 14.04.2025
Kreisverwaltung Kusel
Immissionsschutzbehörde