Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 5) in der Gemarkung Ehweiler im Windpark Bledesberg


Gemäß § 21a Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i.V.m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 01.10.2024 für die Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage WEA 5 in der Gemarkung Ehweiler, Flurstücke Nrn. 598 und 599, zugunsten der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen, hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung wurde mit folgendem verfügenden Teil (I.) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung (II.) erlassen:

I. Tenor

Hiermit erhalten Sie gemäß §§ 4, 6, 19 I, II Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA 5) mit den Koordinaten UTM ETRS89, Rechtswert: 380.095, Hochwert: 5.487.596, in der Gemarkung Ehweiler, Flurstücke Nrn. 598 und 599, nach Maßgabe der unter Ziffer II. genannten Zulassungsunterlagen, die wesentlicher Bestandteil dieser Entscheidung sind und unter Einschränkung der unter Ziffer III. formulierten Nebenbestimmungen.

Zugelassen werden Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 mit einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m - somit einer Gesamthöhe von 250 m - und einer Nennleistung von 6,6 Megawatt.

II. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Kusel einzulegen. Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49 – 51, 66869 Kusel
  2. in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

erhoben werden.

Weiterer Hinweis:
Für die Erhebung eines Widerspruchs in elektronischer Form steht Ihnen ausschließlich die zentrale E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung Kusel: kv-kusel@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare stellen keine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel dar. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter www.landkreis-kusel.de.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) sowie Hinweise enthält.

Auslegung

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheids und seine Begründung können vom 12.04.2025 bis 28.04.2025 auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kusel

https://www.landkreis-kusel.de/aktuelles/bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Des Weiteren können der Bescheid und seine Begründung im vorgenannten Zeitraum bei der folgenden Stelle während der genannten Dienststunden eingesehen werden:

  • Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel,
    Zimmer Nr. 243, Herr von Ehr,
    Tel.: 06381/424-221,
    E-Mail: kv-kusel@poststelle.rlp.de,
    Öffnungszeiten Mo-Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo-Mi 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Do 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich

oder elektronisch angefordert werden.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG mit dem Ende der Auslegungsfrist – also mit Ende des 28.04.2025 – auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Für den Bescheid gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Kusel einzulegen. Der Widerspruch kann

 

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49 – 51, 66869 Kusel
  2. in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

erhoben werden.

Weiterer Hinweis:
Für die Erhebung eines Widerspruchs in elektronischer Form steht Ihnen ausschließlich die zentrale E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung Kusel: kv-kusel@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare stellen keine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel dar. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter www.landkreis-kusel.de.

Az. 50/144-10 Bl5
Kusel, 27.03.2025
Kreisverwaltung Kusel
Immissionsschutzbehörde