Öffentliche Mahnung der Kreisverwaltung Kusel


Am 15.05.2024 waren die Abfallentsorgungsgebühren für das 2. Quartal 2024 zur Zahlung fällig.

Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse nach, ob alle von Ihnen geschuldeten Beträge beglichen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, so bitten wir den Rückstand umgehend auszugleichen.

Zahlungsrückstände werden im Verwaltungsvollstreckungswege mit den gesetzlichen Kosten angefordert.