Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel für das Jahr 2022
Aufgrund § 57 Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 86 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) sowie § 27 Abs. 3 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) wird bekannt gemacht:
I.
Der Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Jahresabschluss der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel für das Jahr 2022 mit der Bilanzsumme
Aktiva: 16.166.673,38 €
Passiva: 16.166.673,38 €
und einem Jahresgewinn in Höhe von
+ 373.315,78 €
festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen.
II.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk liegen ab dem Tag der Bekanntmachung und an sieben folgenden Werktagen in der Außenstelle der Kreisverwaltung Kusel, Bahnhofstraße 27, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 003, während der nachstehenden Dienstzeiten:
Montag – Mittwoch 8.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Kreisverwaltung Kusel
Kusel, 16.02.2024
gez.
Otto Rubly
Landrat