Errichtung von vier Windenergieanlagen bei Jettenbach und Reichenbach-Steegen
Die JUWI GmbH Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, hat am 06.01.2022 bei der Kreisverwaltung Kusel als zuständige Behörde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V162-6.0 mit einer Nabenhöhe von je 169 m, einem Rotordurchmesser von je 162 m, einer Gesamthöhe von je 250 m und einer Leistung von je 6 MW in den Gemarkungen Reichenbach, Flurstücke Nummern 1510/1 (WEA 1) und 1450/1 (WEA 2), sowie Jettenbach, Flurstücke Nummern 4150 (WEA 3) und 4195 (WEA 4), beantragt.
Für das Vorhaben wurde zunächst eine Neugenehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Im Laufe des Verfahrens wurde auf Antrag der JUWI GmbH die Art der beantragten Genehmigung umgestellt auf eine Änderungsgenehmigung nach § 16b BImSchG. Das Vorhaben bedarf nach § 16b BImSchG und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lagen der Antrag und die zugehörigen Unterlagen in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich 27.09.2023 bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49- 51, 66869 Kusel, und der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Bergstr. 2, 67752 Wolfstein, der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach, der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel-Altenglan, Schulstraße 3-7, 66885 Altenglan, öffentlich zur Einsicht aus und waren auf der Internetseite www.uvp-verbund.de veröffentlicht.
Die Öffentlichkeit konnte im Zeitraum 28.08.2023 bis einschließlich 27.10.2023 Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Während dieser Einwendungsfrist wurden gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben. Der vorgesehene Erörterungstermin am 14.12.2023 findet aus diesem Grund gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) nicht statt.
Kreisverwaltung Kusel
Immissionsschutzbehörde
Kusel, 21.11.2023
Az. 50/144-10 RS-R
gez. Rubly
Landrat