Festsetzung der Zahl der bei den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 zu wählenden Mitglieder des Kreistages des Landkreises Kusel


Nach § 22 Abs. 2 in Verbindung mit § 73 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder nach der unter Anwendung des landeseinheitlichen Verfahrens für das Meldewesen ermittelte Zahl der Personen, die per 30. Juni 2023 in dem Landkreis ihre Hauptwohnung haben.

Die nach den melderechtlichen Vorschriften ermittelte Zahl der Personen mit Hauptwohnung am 30. Juni 2023 im Bereich des Landkreises Kusel betrug 71.481.

Unter Zugrundelegung der vorgenannten Einwohnerzahl sind bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 gem. § 22 Abs. 2 LKO 38 Kreistagsmitglieder zu wählen.

Kusel, den 23.11.2023

Kreisverwaltung Kusel

gez. 
Otto Rubly
Landrat