Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises Kusel
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises Kusel für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028
in den Jugendschöffengerichten der Landgerichtsbezirke Zweibrücken und Kaiserslautern
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kusel hat in der Sitzung vom 20.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Landgerichtsbezirke Zweibrücken und Kaiserslautern gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03.07.2023 bis 09.07.2023 in der Außenstelle der Kreisverwaltung Kusel, Fritz-Wunderlich-Straße 47, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 12 während der nachstehenden Dienstzeiten:
Montag - Mittwoch | 8:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 8:30 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Kreisverwaltung Kusel Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Kusel, den 27.06.2023
Kreisverwaltung Kusel
Gez.
Otto Rubly, Landrat