Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA KK 01) in der Gemeinde Kreimbach-Kaulbach, Gemarkung Kreimbach, im Rahmen des Repowerings

Gemäß § 16b Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 6 BImSchG wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 27.09.2023 für die Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage WEA KK 01 in der Gemeinde Kreimbach-Kaulbach, Gemarkung Kreimbach, Flurstücke Nrn. 1065 und 1067, im Rahmen des Repowerings zugunsten der juwi Beteiligungs GmbH & Co. NaturPower 4 KG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Änderungsgenehmigung wurde mit folgendem verfügenden Teil erlassen:

I. Tenor

Hiermit erhalten Sie gemäß §§ 4, 6, 16b, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der vierten und neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. und 9. BImSchV) die Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA KK 01) mit den Koordinaten UTM ETRS89, Rechtswert: 402.554, Hochwert: 5.490.232, in der Gemeinde Kreimbach-Kaulbach, Gemarkung Kreimbach, Flurstücke Nrn. 1065 und 1067, nach Maßgabe der unter Ziffer II. genannten Zulassungsunterlagen, die wesentlicher Bestandteil dieser Entscheidung sind und unter Einschränkung der unter Ziffer III. formulierten Nebenbestimmungen.

Zugelassen werden Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotordurchmesser von 138,25 m - somit einer Gesamthöhe von 229,13 m - und einer Nennleistung von 4,26 Megawatt im Rahmen des Repowerings. 

Zugelassen wird der Rückbau der Bestands-Windenergieanlage (W129) mit den Koordinaten UTM ETRS89, Rechtswert: 402.959, Hochwert: 5.490.210, in der Gemarkung Olsbrücken, Flurstücke Nrn. 1409, 1410, Typ E66/18.70, Nabenhöhe 64,80 m, Rotordurchmesser 70 m, Gesamthöhe 99,80 m, Nennleistung 1,8 MW.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderungsgenehmigung Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) sowie Hinweise enthält.

Auslegung

Der Bescheid und seine Begründung können in der Zeit vom 25.11.2023 bis 11.12.2023 bei den folgenden Stellen während der genannten Dienststunden eingesehen werden:

  • Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel, 4. OG, Zimmer 456, Öffnungszeiten Mo-Fr 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo-Mi 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Do 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
  • Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstr. 2, 67752 Wolfstein, 2. OG, Zimmer 217, Öffnungszeiten Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr, Mo-Di 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Do 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
  • Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 67731 Otterbach, 1. OG, Zimmer 13, Öffnungszeiten Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr, Mo-Di 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Do 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Des Weiteren können der Bescheid und seine Begründung im vorgenannten Zeitraum auf der Internetseite der Kreisverwaltung Kusel  
https://www.landkreis-kusel.de/aktuelles/bekanntmachungen/
eingesehen werden.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. VIII Satz 5 BImSchG mit dem Ende der Auslegungsfrist – also mit Ende des 11.12.2023 – auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Für den Bescheid gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Kusel einzulegen. Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Straße 49 – 51, 66869 Kusel
  2. in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

erhoben werden.

Weiterer Hinweis:
Für die Erhebung eines Widerspruchs in elektronischer Form steht Ihnen ausschließlich die zentrale E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung Kusel: kv-kusel@poststelle.rlp.de zur Verfügung. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare stellen keine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel dar. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter www.landkreis-kusel.de.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs-frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf die-ser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Kreisverwaltung Kusel
Immissionsschutzbehörde
Kusel, 16.11.2023
Az. 50/144-10 KK1
gez. Rubly
Landrat