Abstufung der L 352 - Allgemeinverfügung
(nach § 35 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG)
Allgemeines:
Die L 352 ist gemäß der Landesstraßen-Einstufung und Netzstruktur bzgl. der Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz vom 03.12.2012, Az. 2-P.2180-39-16/2010 von Netzknoten (vNK) 6510006 ab Station 0,000 nach NK (nNK) 6510012 bis Station 4,682; vNK 6510012 ab Station 0,000 nNK 6510056 bis Station 0,198 und Ast A-B im Bereich NK 651056 ab Station 0,000 bis Station 0,046 in den genannten Abschnitten abzustufen.
Die Straße erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für die Einstufung als Landesstraße nach § 3 Ziffer 1 Landesstraßengesetz (LStrG), so dass die Strecke lt. § 38 Abs. 1 LStrG zur K52/KUS i.S.v. § 3 Ziffer 2 LStrG abzustufen ist.
Abstufung der L 352
Die auf dem Gebiet der Gemarkungen Wahnwegen, Liebsthal und Quirnbach sowie Glan-Münchweiler, Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Landkreis Kusel gelegenen Straßenflächen werden wie nachfolgend beschrieben, entsprechend ihrer Klassifizierung zum 01.01.2024 zur K52/KUS gem. § 38 Abs.1 und 2 LStrG i.S.v. § 3 Ziffer 2 abgestuft.
L 352 zur K 52/KUS
ab Station 0,000 | von | Netzknoten (NK) | 6510006 | Länge: 4,682 km |
bis Station 4,682 | nach | NK | 6510012 | |
ab Station 0,000 | von | NK | 6510012 | Länge: 0,198 km |
bis Station 0,198 | nach | NK | 6510056 |
L 352 zur K 52/KUS Ast A-B im NK-Bereich 6510056
ab Station 0,000 | bis Station 0,0046 | Länge: 0,046 km |
Die Gesamtlänge der abzustufenden Strecke beträgt: 4,926 km.
Die Planunterlagen in denen die Abstufungsstrecke kenntlich gemacht ist, können bei der Kreisverwaltung Kusel, Zimmer Nr. 355, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel während der Dienststunden (vormittags: Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden.
Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landkreis Kusel (www.landkreis-kusel.de) in der Rubrik Bekanntmachungen einsehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Kusel einzulegen.
Der Widerspruch kann
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel
2. in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
erhoben werden.
Weiterer Hinweis:
Für die Erhebung eines Widerspruchs in elektronischer Form steht Ihnen ausschließlich die zentrale E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung Kusel: kv-kusel@poststelle.rlp.de zur Verfügung.
Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung Kusel, von deren Ämtern und Dienststellen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen und E-Mail Kontaktformulare stellen keine rechtverbindliche elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Kusel dar.
Kusel, 31.10.2023
Kreisverwaltung Kusel
gez.
Landrat Otto Rubly