Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses des Landkreis Kusel am 25.05.2022
Am 25.05.2022 findet eine Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses des Landkreises Kusel statt. Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Am 25.05.2022 findet eine Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses des Landkreises Kusel statt. Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Der Landkreis Kusel erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nummer 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 13. Februar 1996 (GVBl. S. 115) folgende Rechtsverordnung:
Die vollständige Verordnung finden Sie hier.
Am 15.05.2022 waren die Abfallentsorgungsgebühren für das 2. Quartal 2022 zur Zahlung fällig.
Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse nach, ob alle von Ihnen geschuldeten Beträge beglichen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, so bitten wir den Rückstand umgehend auszugleichen.
Zahlungsrückstände werden im Verwaltungsvollstreckungswege mit den gesetzlichen Kosten angefordert.
Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPIG RLP) für die Errichtung des Solarparks A 62 Oberes Glantal
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Aufgrund § 15 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz - VersammlG) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der 29. CoronaBekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 03.12.2021 in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 13.01.2022 (29. CoBeLVO) bzw. in der jeweils geltenden Fassung und § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erlässt die Kreisverwaltung Kusel als Versammlungsbehörde folgende ergänzende Allgemeinverfügung - den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
für
Versammlungen, Ansammlungen und Aufzüge jeglicher Art unter freiem Himmel im Landkreis Kusel, insbesondere die im Zusammenhang mit den zur Bekämpfung der nach wie vor andauernden Covid-19-Pandemie ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen stehen.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Haushaltssatzung des Fremdenverkehrszweckverbandes Landkreis Kusel für die Jahre 2021 und 2022
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI 2010, S. 272) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), jeweils in der gültigen Fassung, in seiner Sitzung vom 19.11.2021 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, als Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 08.12.2021 mitgeteilt, dass sie keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen gegen die Haushaltssatzung erhebt. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Folgende Ersatzperson war gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes als Mitglied des Kreistages des Landkreises Kusel zu berufen:
Herr Jürgen Kreischer, Kirchgasse 6, 67744 Lohnweiler
anhand der Stimmenergebnisse der Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Kusel, den 03.01.2022
gez.
Otto Rubly, Landrat und Kreiswahlleiter
Änderungssatzung der Hauptsatzung des Landkreises Kusel vom 09.10.2019
Der Landkreis Kusel erlässt aufgrund der §§ 12, 17, 18 und 25 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch die Artikel 2 und 5 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) die folgende, vom Kreistag des Landkreises Kusel in seiner Sitzung am 15.12.2021 beschlossene Satzung:
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Haushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2021 vom 25.06.2021
Haushaltssatzung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) für das Jahr 2021 vom 25.06.2021
Einladung zur 2. Verbandsversammlung am Dienstag, den 30.11.2021
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Kreiswahlleiter Wahl zum 20. Deutschen Bundestag - Wahlkreis 209 Kaiserslautern
Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
Gemäß § 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) i. d. F. vom 31.01.1994 in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) i. d. F. vom 31.01.1994 hat der Kreistag des Landkreises Kusel in seiner Sitzung am 29.09.2021
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Der Landkreis Kusel macht gemäß § 23 Abs. 2 der 25. CoronaBekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) vom 19.08.2021 Folgendes bekannt:
An drei aufeinanderfolgenden Tagen hat im Landkreis Kusel die durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland Pfalz für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 je 100 000 Einwohner unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30. Juni 2020 in der Gebietseinheit befindlichen ausländischen Stationierungsstreitkräfte innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 35 überschritten. Dies hat zur Folge, dass die in §§ 3, 6, 7, 8, 11, 12 und 15 der 25. CoBeLVO getroffenen Schutzmaßnahmen zu diesem Schwellenwert am Montag, dem 30.08.2021 in Kraft treten.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 209 „Kaiserslautern“ der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
gem. § 5 Abs. 2 UVPG über den Antrag der wasserrechtlichen Genehmigung hinsichtlich der Bachverlegung und -verrohrung Kindergarten I, 66914 Waldmohr und der Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach erfolgter allgemeiner UVP- Vorprüfung.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal hat einen Antrag auf Erteilung der gehobenen Erlaubnis gemäß §§ 8, § 15 WHG i.V.m. §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 92 Abs. 1, 94 Abs. 1 und 96 Abs. 1, 108 LWG i.V.m. §§ 72, 73 Abs. 2 -8, 74 Abs. 1 u. 2 Satz 1 und Abs. 3 bis 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Einlei-tung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser in den „Naturteich in den Bruchwiesen“ gestellt.
Hintergrund ist die Erschließung des Neubaugebietes “Lauersdell“, dessen Anbin-dung an das bestehende Straßennetz soll durch eine Anbindung (geplanter Kreis-verkehrsplatz) an die „Badstraße“ in Höhe des Kindergartens erfolgen.
Das Oberflächenwasser soll vom Bereich des Kreisverkehrs mittels eines neu her-zustellenden Regenwasserkanals gesammelt und an der Gewässerverrohrung des „Naturteich in den Bruchwiesen“ angeschlossen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Weitere Unterlagen:
Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat aufgrund der starken Niederschläge den Landwirten in Rheinland-Pfalz genehmigt, brachliegende Ackerflächen im gesamten Landesbereich zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagiert die Ministerin auf die starken Niederschläge in großen Teilen von Rheinland-Pfalz, viele Flächen stehen zum Mähen oder zur Beweidung nicht mehr zur Verfügung.
Die komplette Pressemeldung finden Sie hier.
Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
der Feststellung der Verbandsordnung des Zweckverbands zur Koordinierung der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB)
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung Folgendes bekannt:
Aufgrund freier Vereinbarung und zustimmender Beschlüsse der beteiligten Verbandsmitglieder stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 KomZG die nachfolgende Verbandsordnung fest:
(zum Öffnen auf den Link klicken)
Haushaltssatzung des Landkreises Kusel für das Jahr 2021
Der Kreistag hat auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), in seiner Sitzung vom 12.04.2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.
Mit Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, als Aufsichtsbehörde, vom 01.06.2021 wurde die Satzung genehmigt. Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht:
Den vollständigen Bekanntmachugstext finden Sie hier.
Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 KomZG des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
und Einladung zur konstituierenden Verbandsversammlung am Freitag, den 25.06.2021, 16 Uhr
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Höcherberg-Westrich“
Auf Grund der §§ 12, 13 Absatz 6 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 06.10.2015 (GVBl. S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. S. 287), wird die Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Höcherberg-Westrich“ vom 28.09.1977, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung vom 15.01.2008, geändert.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Lageplan LSG "Höcherberg-Westrich"
zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus und Ergänzung der Maßnahmen nach der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) vom 01.04.2021
Die Allgemeinverfügung tritt am 03.04.2021 um 0:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.
der Feststellung des Jahresabschlusses des Jobcenters des Landkreises Kusel für das Jahr 2019
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
des Ergebnisses der Wahl zum Landtag Rheinland-Pfalz im Wahlkreis 41 – Kusel – am 14. März 2021
Der Kreiswahlausschuss hat gemäß § 49 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) in seiner Sitzung am 17. März 2021 das Ergebnis der Wahl zum Landtag Rheinland-Pfalz im Wahlkreis 41 – Kusel – festgestellt, das hiermit nach § 53 LWahlG i.V.m. § 67 Landeswahlordnung (LWO) öffentlich bekanntgemacht wird.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier (PDF-Datei öffnet in einem neuen Fenster)
Gemäß § 97 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 der Landkreisordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme durch die Einwohner in der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51 in 66869 Kusel, Zimmer 074, während den Dienstzeiten der Kreisverwaltung Kusel in Papierfassung sowie im Internet auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-kusel.de) öffentlich ausliegt. Die Einwohner sind berechtigt, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist vom 22.03.2021 bis 06.04.2021 bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51 in 66869 Kusel, Zimmer 074, einzureichen.
Kusel, den 12.03.2021
Kreisverwaltung Kusel
gez. Otto Rubly, Landrat
Hinweis:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist bei der Einsichtnahme der Papierform zwingend ein Termin erforderlich. Bitte setzten Sie sich hierfür mit Herrn Reichhart, Tel. 06381 424-351, Mail: raphael.reichhart@kv-kus.de oder Herrn Schnitzer, Tel. 06381 424-239, Mail: carsten.schnitzer@ in Verbindung. kv-kus.de
Hier kommen Sie zum interaktiven Haushalt 2021 des Landkreises Kusel
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Sonntag, 26. September 2021
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Folgende Ersatzperson war gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes als Mitglied des Kreistages des Landkreises zu berufen:
Herr Stefan Hoffmann, 66909 Matzenbach
anhand der Stimmenergebnisse der Bewerber des Wahlvorschlages DIE LINKE
Kusel, den 12.01.2021
gez. Otto Rubly
Landrat und Kreiswahlleiter
zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
für den Wahlkreis 41 - Kusel -
über die zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl am 14. März 2021 im Wahlkreis 41 -Kusel- gemäß § 43 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) i.V.m. § 32 der Landeswahlordnung (LWO) in nummerierter Reihenfolge (§ 44 Abs. 3 LWahlG i.V.m. § 36 Abs. 2 LWO).
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Die für Mittwoch, 9. Dezember 2020 vorgesehenen Sitzungen des Kreisausschusses des Landkreises Kusel (13 Uhr) sowie des Kreistages des Landkreises Kusel (15 Uhr) finden NICHT statt.
Die neuen Sitzungstermine werden schnellstmöglich bekanntgegeben.
Kusel, den 07.12.2020
KREISVERWALTUNG
in Vertretung
gez.
Jürgen Conrad,
1. Kreisbeigeordneter
gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Folgende Ersatzperson war gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes als Mitglied des Kreistages des Landkreises zu berufen:
Frau Alina Jurk, Bahnhofstraße 1, 67748 Odenbach
anhand der Stimmenergebnisse der Bewerber des Wahlvorschlages DIE LINKE
Kusel, den 17.11.2020
gez.
Otto Rubly
Landrat und Kreiswahlleiter
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), Landeswassergesetzes (LWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Verfüllung und Abschlussrekultivierung ehemaliger Steinbruch Pfeffelbach „Auf der Warth“, westlicher Teil (Ausbau eines Gewässers)
- Offenlegung des Antrags und der Unterlagen sowie des Protokolls über die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht -
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Die UVP-Vorprüfung finden Sie hier.
Der Kreistag des Landkreises Kusel hat gem. § 5 Absatz 2 Nummer 4 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ Herrn Peter Simon für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2025 zum Geschäftsführer bestellt.
Kusel, den 16.07.2020
gez. Otto Rubly, Landrat
Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 14. März 2021
Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
zur Übernahme von Aufgaben nach der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 05.04.2019 (GVBl. Nr. 6/2019, S. 46).
Den vollständigen Bekanntmachungtext finden Sie hier.
Gemäß § 97 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 57 der Landkreisordnung wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme durch die Einwohner in der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51 in 66869 Kusel, Zimmer 073, während den Dienstzeiten der Kreisverwaltung Kusel in Papierfassung sowie im Internet auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-kusel.de) öffentlich ausliegt. Die Einwohner sind berechtigt, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist vom 10.04.2020 bis 24.04.2020 bei der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51 in 66869 Kusel, Zimmer 073, einzureichen.
Kusel, den 02.04.2020
Kreisverwaltung Kusel
gez.
Otto Rubly, Landrat
Hier kommen Sie zum interaktiven Haushalt 2020 des Landkreises Kusel
zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragen.
Den vollständigen 'Bekanntmachungstext finden Sie hier.
zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)
Die Allgmeinverfügung finden Sie hier.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Gemäß § 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) i. d. F. vom 31.01.1994 in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) i. d. F. vom 31.01.1994 hat der Kreistag des Landkreises Kusel in seiner Sitzung am 05.02.2020
den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 mit der Bilanzsumme von
Aktiva: 333.149.163,34 € , Passiva: 333.149.163,34 €
und einem Jahresfehlbetrag von 5.400.702,36 € festgestellt und
dem Landrat sowie den Kreisbeigeordneten die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt sowie
die Gesamtabschlüsse für die Jahre 2016 und 2017 zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschuss 2018 mit dem Rechenschaftsbericht und dem Beteiligungsbericht, die Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 mit den Gesamtrechenschaftsberichten sowie die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes liegen gemäß § 57 LKO in Verbindung mit § 114 Abs. 2 GemO vom Tage der Bekanntmachung an, an 7 Werktagen bei der Kreisverwaltung Kusel, Zimmer Nr. 074, während der nachstehenden Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch 7.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 7.30 - 18.00 Uhr
Freitag 7.30 - 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Kusel, den 05.02.2020
Kreisverwaltung Kusel
gez.
Otto Rubly, Landrat
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI 2010, S. 272) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), jeweils in der gültigen Fassung, in seiner Sitzung vom 19.11.2019 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
über die Erteilung von drei Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb dreier Windenergieanlagen in den Gemarkungen Einöllen und Roßbach im Windpark Einöllen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
für das Jahr 2019
Die vollständige Haushaltssatzung finden Sie hier.
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gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Folgende Ersatzpersonen waren gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes als Mitglied des Kreistages des Landkreises zu berufen:
Kusel, den 05.12.2019
gez.
Otto Rubly
Landrat und Kreiswahlleiter
Errichtung von 3 Windenergieanlagen bei Einöllen
- Einwendungen werden in Erörterungstermin behandelt –
Die ABO Wind AG, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden, hat bei der Kreisverwaltung Kusel als zuständiger Behörde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je 240m in den Gemarkungen Einöllen und Roßbach beantragt.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben werden in einem Erörterungstermin behandelt.
Der Erörterungstermin wird auf Donnerstag, den 14.11.2019, 10.00 Uhr, bei der Kreisverwaltung Kusel im Sitzungsraum 2, festgesetzt. In dem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Kreisverwaltung Kusel
Immissionsschutzbehörde
zur Übernahme von Aufgaben nach der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 05.04.2019 (GVBl. Nr. 6/2019, S. 46).
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
des Ergebnisses der Wahl zum Kreistag Kusel
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier (PDF-Datei öffnet in einem neuen Fenster)
Aufgrund von § 7 Ziffer 5 Europawahlordnung wird für die Durchführung der Briefwahl folgendes bekanntgegeben:
Für das Wahlgebiet des Landkreises Kusel werden 7 Briefwahlvorstände gebildet.
Die Briefwahlvorstände treten zusammen am Sonntag, 26.05.2019, 13 Uhr in der Fritz-Wunderlich-Halle, Am Rossberg, 66869 Kusel
Die Briefwahlvorstände haben nach § 18 Abs. 1 Europawahlgesetz die Aufgabe festzustellen, wieviel durch die Briefwahl abgegebene Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen.
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist (§ 47 Europawahlordnung).
Kusel, 20.05.2019
gez.
Otto Rubly
Landrat und Kreiswahlleiter
In der Ortsgemeinde Ginsweiler wurde in der 13. Kalenderwoche 2019 an alle Haushalte eine „Bürgerinformation des Gemeinderates der Ortsgemeinde Ginsweiler über den Rechtsstreit Dorfverein Ginsweiler e.V. ./. Gemeinderat der Ortsgemeinde Ginsweiler wegen der Benutzung des Bürgerhauses durch den Dorfverein“ verteilt.
Diese „Bürgerinformation“ ist von sieben der derzeit acht Ratsmitglieder mit dem Vermerk „Für den Gemeinderat der Ortsgemeinde Ginsweiler“ unterschrieben.
Die Kreisverwaltung Kusel als untere Kommunalaufsichtsbehörde weist darauf hin, dass dieser „Bürgerinformation“ kein Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegt.
Bei dieser „Bürgerinformation“ handelt es sich weder um eine „öffentliche Bekanntmachung“ der Ortsgemeinde bzw. des Gemeinderates, noch um eine „Unterrichtung“ der Gemeindeverwaltung.
Diese „Bürgerinformation“ stellt damit lediglich eine „Information“ der unterschriebenen sieben Einzelpersonen dar.
Kusel, 09.05.2019
gez.
Otto Rubly
(Landrat)
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags Kusel am 26. Mai 2019 gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
Bekanntmachung des Landrats über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 und die Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher, der Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister, der Stadtbürgermeisterinnen/Stadtbürgermeister.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
des Landrats zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
S A T Z U N G über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Kusel (Abfallsatzung) vom 17.10.2018
Der Kreistag hat aufgrund der §§ 17 und 19 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) vom 22.11.2013 (GVBl. S. 459), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.03.2018 (GVBl. S. 55, 57) in Ausführung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) und § 7 Abs. 2 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 18.04.2017 (BGBl. I S. 896), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), am 17.10.2018 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
Die vollständige Satzung finden Sie hier.
S A T Z U N G über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung vom 18.10.2018
Der Kreistag hat aufgrund des § 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) und der §§ 1, 2, 3, 7, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland Pfalz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBI. S. 472) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) vom 22.11.2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.03.2018 (GVBl. S. 55, 57) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Die vollständige Satzung finden Sie hier.
Haushaltssatzung des Fremdenverkehrszweckverbandes Landkreis Kusel
für das Jahr 2018
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI 2010, S. 272) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), jeweils in der gültigen Fassung, in seiner Sitzung vom 16.05.2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Die komplette Haushaltssatzung zum Herunterladen als PDF finden Sie hier.
über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Nußbach im Windpark Wellenberg.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
der Feststellung des Jahresabschlusses der Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel
für das Jahr 2016.
des Kreiswahlleiters
gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Herr Helmut Weyrich, Kuseler Straße 24 , 66871 Herchweiler, war anhand der Stimmenergebnisse der Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Wählergruppen Kreis Kusel e.V. (FWG Kreis Kusel e.V.) als Ersatzperson gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes als Mitglied des Kreistages des Landkreises Kusel zu berufen.
Kusel, den 19. Februar 2018
gez.
Otto Rubly
Landrat
Die Zweckvereinbarung Schwerpunktjugendamt finden Sie hier.
des Kreiswahlleiters gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Herr Markus Bauer, Auf dem Blaul 32, 66904 Brücken (Pfalz), war anhand der Stimmenergebnisse der Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU) als Ersatzperson gemäß § 45 des Kommunalwahl-gesetzes als Mitglied des Kreistages des Landkreises Kusel zu berufen.
Kusel, den 3. November 2017
gez.
Otto Rubly
Landrat
des Ergebnisses der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 im Wahlkreis 209 Kaiserslautern
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
Am Donnerstag, den 26.10.2017 findet um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 2 der Kreisverwaltung Kusel (Trierer Straße 49) in Kusel die Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Pfälzer Bergland statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
Kusel, den 28.09.2017
Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland
gez. Dr. W. Hirschberger
Verbandsvorsteher
Die Tagesordnung zum Download finden Sie hier.
Errichtung einer Überfahrt und damit einhergehende Verrohrung eines namenlosen Gewässers 3. Ordnung im Bereich des Gewerbegebiets Nord der Stadt Lauterecken
- Bekanntmachung der Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach erfolgter allgemeiner UVP-Vorprüfung -
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.
Wahl zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 22. Oktober 2017
Bekanntmachung des zugelassenen Wahlvorschlages
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 05. September 2017 den für die Wahl zur Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eingereichten Wahlvorschlag für den Wahlgang I zugelassen.
In dem Wahlvorschlag des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., Kreisverband Kusel, sind folgende Bewerber aufgeführt:
Mitglied: Müller Marcel, Landwirt
Hochweg 10, 66871 Körborn
Stellvertreter: Ulrich Thomas, Landwirt
Bornstraße 14, 66909 Langenbach
Da für den Wahlgang I (Wahl der Vertreter der Inhaber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe) nur ein Wahlvorschlag eingereicht und zugelassen wurde, findet gemäß § 12 der Landwirtschaftskammerwahlordnung vom 18. September 1970 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.10.2015 (GVBl. S. 365), eine Wahl in diesem Wahlgang nicht statt.
gez.
Dr. Winfried Hirschberger
Landrat (Wahlleiter)
über die Vergabe der Anstellungsträgerschaften der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemäß § 5 des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG)
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
Die Bekanntmachung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge des Wahlkreises 209 finden Sie hier
des Ergebnisses der Stichwahl zur Landrätin/zum Landrat des Landkreises Kusel am 25. Juni 2017
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
-Vorterminierung des Erörterungstermins -
Die Windpark Bedesbach GmbH & Co. KG, Am Haag 10 in 82166 Gräfelfing, hat bei der Kreisverwaltung Kusel als zuständiger Behörde die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von fünf Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je 212 m in den Gemarkungen Ulmet, Bedes-bach und Altenglan beantragt.
Die Standorte liegen westlich der Gemeinde Welchweiler, auf deren Gemarkung sich bereits drei Bestandsanlagen befinden, die mit den o.g. Anlagen dann einen Windpark bilden würden.
Die Standortbestimmung für die geplanten Windenergieanlagen ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung erfolgt (genehmigter Teilflächen-nutzungsplan für den Bereich der Verbandsgemeinde Altenglan). Falls erfolgreich eine Genehmigung erwirkt werden kann, ist der Bau und auch die Inbetriebnahme der Anlagen für 2017 geplant. Dies wurde im Rahmen der Bekanntmachung der Offenlegung der Unterlagen bereits mitgeteilt. Der dort genannte Beginn des Erörterungstermins am Donnerstag, dem 27.10.2016 bei der Kreisverwaltung Kusel im Sitzungsraum 2 wird von 14:30 Uhr auf 10:00 Uhr vorverlegt.
Wir bitten dies zu beachten.
Kreisverwaltung Kusel Immissionsschutzbehörde
des Kreiswahlleiters
gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Herr Volker Zimmer, Steinstraße 15, 66904 Brücken (Pfalz), war anhand der Stimmenergebnisse der Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) als Ersatzperson gemäß § 45 des Kommunalwahl-gesetzes als Mitglied des Kreistages des Landkreises Kusel zu berufen.
Kusel, den 05. September 2016
gez.
Dr. Winfried Hirschberger,
Landrat und Kreiswahlleiter
Bekanntmachung
der Wahl des Kreisjagdmeisters sowie der Vertreter der Jagdscheininhaber und der Jagdpächter im Kreisjagdbeirat des Landkreises Kusel (§ 46 LJG, §§ 52, 53 und 54 LJVO).
Die Kreisverwaltung Kusel führt als zuständige untere Jagdbehörde die vorgenannten Wahlen
am 10. September 2016 um 14:00 Uhr in der Fritz-Wunderlich-Halle, Am Roßberg, 66869 Kusel
durch. Hierzu werden hiermit alle wahlberechtigten Personen eingeladen.
1. Wahl des Kreisjagdmeisters und seines Stellvertreters
Wahlberechtigt sind
1. die Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Bereich des Landkreises Kusel ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Personen sind, sowie
2. die Jagdgenossenschaften und Eigentümer der im Bereich des Landkreises Kusel gele-genen Jagdbezirke. Die Vertretung der Jagdgenossenschaften ist vom jeweiligen Jagd-vorstand aus seiner Mitte zu bestimmen (§ 6 Abs. 3 Nr. 11 LJVO).
Wählbar ist, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaa-tes des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines anderen nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Drittstaates besitzt,
2. einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen in den vorangegangenen drei Jagdjahren in Deutschland besessen hat und
3. im Bereich des Landkreises Kusel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.
2. Wahl der zwei Vertreter der Jagdscheininhaber sowie deren Stellvertreter im Kreisjagdbeirat
Wahlberechtigt und wählbar ist, wer im Landkreis Kusel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat und Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist.
3. Wahl der zwei Vertreter der Jagdpächter sowie deren Stellvertreter im Kreisjagdbeirat
Wahlberechtigt ist, wer als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins im Landkreis Kusel einen Jagdbezirk gepachtet hat.
Wählbar ist, wer im Landkreis Kusel seinen ständigen Wohnsitz hat und Pächter eines im Landkreis Kusel gelege-nen Jagdbezirks ist.
Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme, eine Abwesenheitsvertretung ist nicht zulässig.
Die Wahlberechtigten haben sich vor der Wahl entweder durch gültige Jahresjagdscheine oder in Vertretung einer Jagdgenossenschaft bzw. Eigentümer eines Jagdbezirkes durch entsprechende Vollmachten zu legitimieren. Darüber hinaus haben alle Wahlberechtigte Personalausweis oder Pass bereit zu halten.
Kusel, den 01. August 2016
Kreisverwaltung Kusel
gez.
Dr. W. Hirschberger Landrat
Tierseuchenrechtliche Anordnung der Kreisverwaltung Kusel, Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel, zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut vom 01.06.2016
Aufgrund der §§ 10 und 11 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986, zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280) ergeht folgende Tierseuchenrechtliche Anordnung -> die Anordnung finden Sie hier.
gemäß § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Den vollständigen Text finden Sie hier.
Die Kreisverwaltung hat gemäß § 49 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) in seiner Sitzung am 17. März 2016 das Ergebnis der Wahl zum Landtag Rheinland-Pfalz im Wahlkreis 40 - Kusel - festgestellt, das hiermit nach § 53 LWahlG i.V.m. § 67 Landeswahlordnung (LWO) öffentlich bekannt gemacht wird.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.
Aufhebung des Abschussverbotes von Rebhühnern vom 10.04.2014
Bekanntmachung der Oberen Jagdbehörde
des Ergebnisses der Wahl zum Kreistag Kusel. Hier die amtliche Wahlbekanntmachung (.pdf, öffnet in neuem Fenster).