Bildung und Teilhabe
Um Kindern von Asylbewerbern die Teilnahme an Aktivitäten Gleichaltriger und den Zugang zu Bildung zu ermöglichen, können diese Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Diese Leistungen umfassen:
- teilweise Übernahme der Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens in der Ganztagsschule bzw. im Kindergarten
- Kostenübernahme von mehrtägigen und eintägigen Klassenfahrten und Ausflügen bzw. Fahrten und Ausflüge von Kindergärten
- Schülerbeförderung (soweit eigene Kosten anfallen)
- Lernförderung
- Leistungen für Schulbedarf
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsaktivitäten, Musikunterricht, Freizeiten, usw.)
Die Leistungen können bei der Kreisverwaltung, unter Vorlage eines Kostennachweises, beantragt werden.