Entsorgung

Abfallentsorgung

Informationen zu einzelnen Abfallarten

  • Restabfall

    Hausmüll- und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Restabfall) werden in der grauen Restmülltonne erfasst, die alle 4 Wochen geleert wird.
    Als Gefäße werden graue 60 l, 120 l, 180 l und 240 l fassende Restmülltonnen und 1.100 l fassende Restmüllgroßbehälter (Mehrfamilienhäuser, Gewerbe) eingesetzt.
    Alle im Landkreis Kusel gestellten Abfallgefäße sind mit einem Barcode und einem Chip versehen (weitere Informationen zum Behältersystem finden Sie in der rechten Spalte).

    Haushaltsgröße

    Behältervolumen (Mindestgröße*)

    1-2 Personen

    60 Liter

    3-4 Personen

    120 Liter

    5-6 Personen

    180 Liter

    7-8 Personen

    240 Liter

    9-10 Personen

    240 Liter + 60 Liter

    Mehrvolumen

    Größere Gefäße oder Zusatzgefäße können auf Antrag gestellt werden. Für ein auf Antrag bereitgestelltes größeres Restabfallgefäß (§13 Abs. 6 der Abfallsatzung) beträgt je 60 l-Mehrvolumen die Monatsgebühr 5,75 € bzw. Jahresgebühr 69,00 €.



    Eine Tonne für zwei Haushalte
    Restabfalltonnen können auch gemeinsam genutzt werden: Bewohner kleinerer Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen oder angrenzender Grundstücke können sich bei der Restabfalltonne zu Behältergemeinschaften zusammenschließen. Berechnungsgrundlage für das Behältervolumen ist das Mindestvolumen je Haushaltsgröße.

    Beispiel:
    Eine Behältergemeinschaft mit 3 Haushalten
    Haushalt 1 = 1 Person           =  60 Liter
    Haushalt 2 = 2 Personen       =  60 Liter 
    Haushalt 3 = 4 Personen       = 120 Liter
    bekommen eine 240 Liter Restabfalltonne.


    Das gehört in die Restmülltonne

    •  Asche (keine heiße Asche, Staub vermindern, z.B. in einer Tüte)
    • Hausrat, Geschirr, Spielsachen
    • Haushaltsartikel aus Kunststoff
    • Fotos / Dias
    • Flachglas/Spiegelglas
    • Hygieneartikel
    • Kehricht
    • mineralisches Kleintierstreu
    • Tapeten
       

    Das gehört nicht in die Restmülltonne

    • schadstoffhaltige Abfälle
    • Bioabfälle
    • Grünschnitt
    • Wertstoffe, wie Papier, Glas, Leichtverpackungen
    • Elektroschrott
    • Batterien
    • Flüssige Abfälle
    • Heiße Asche
    • Tierkadaver
    • Sperrmüll

    (* Aufzählungen sind nicht abschließend)

    Besonderheiten:

    Sollte die Restmülltonne mal nicht ausreichen, können Sie in vielen Verkaufsstellen rote Abfallsäcke mit dem Aufdruck Landkreis Kusel erwerben, die am Abfuhrtag für Restmüll mitgenommen werden.
    In dem Kaufpreis ist die Entsorgungsgebühr enthalten.
    Andere Säcke, z.B. blaue, neutrale Säcke oder zweckentfremdet befüllte, gelbe Wertstoffsäcke werden nicht abgefahren. 


  • Bioabfall

    Zur Erfassung der Bioabfälle können Gefäße mit 60, 120 oder 240 Litern Volumen gestellt werden. Die Größe und Anzahl der Gefäße je Haushalt ist frei wählbar.
    Das Mindestvolumen je Haushalt beträgt 60 Liter bei einem 14-täglichen Entleerungsrhythmus. 
    Die Biotonne unterscheidet sich von der Restmülltonne optisch durch einen grünen Deckel.

    Alle im Landkreis Kusel gestellten Abfallgefäße sind mit einem Barcode und einem Chip versehen (weitere Informationen zum Behältersystem finden Sie in der rechten Spalte).

    Sollte die Tonne ausnahmsweise nicht ausreichen, gibt es einen speziellen Biomüllsack, der zur Biomüllabfuhr bereitgestellt werden darf.

     VerkaufsstellEN PAPIERSÄCKE  


    Eine Tonne für zwei Haushalte

    Biomülltonnen können auch gemeinsam genutzt werden: Bewohner kleinerer Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen oder angrenzender Grundstücke können sich bei der Biotonne zu Behältergemeinschaften zusammenschließen. Berechnungsgrundlage für das Behältervolumen ist das Mindestvolumen von 60 Liter je Haushalt. Beispiel: Eine Behältergemeinschaft mit 4 Haushalten bekommen eine 240 Liter Biotonne.



    Das gehört in die Biotonne
    Küchenabfälle:

    • Eierschalen
    • Speisereste, roh, gekocht, verdorben
    • Wurst, Fleisch und Fisch (Knochen)
    • Gemüse- und Obstabfälle (auch Südfrüchte, Zitrusfrüchte)
    • Kaffeefilter und Teebeutel
    • Küchen- und Papiertücher
    • Käsereste, einschließlich Naturrinde
    • Milchproduktreste
    • Ausgehärtetes Pflanzenöl

    Pflanzenabfälle

    • Laub, Rasenschnitt
    • Stroh und Heu
    • Topf- und Balkonpflanzen
    • Unkräuter/ Wildkräuter
    • Verwelkte Blumen

    Sonstiges

    • Haare und Federn
    • Kleintierstreu aus Stroh, bzw. biologisch abbaubar

    Das gehört nicht in die Biotonne
    Restmüll aller Art, z.B.

    • Kunststoffbeutel
    • Flüssigkeiten, z.B. flüssige Speisreste, Getränke
    • Hydrokultur-Substrat
    • Kehricht
    • Kleintierstreu aus mineralischen Materialien
    • Kohle- und Holzasche sowie Ölruß
    • Leder- und Kleiderreste
    • Staubsaugerbeutel
    • Tapetenreste
    • Windeln
    • Zigarettenkippen
      (* Aufzählungen sind nicht abschließend)

    Hinweis: Kompostierbare Mülltüten aus Mais- oder Kartoffelstärke
    Auf gar keinen Fall sollten Sie kompostierbare Mülltüten aus Mais- oder Kartoffelstärke in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht in der relativ kurzen Zeit in der Vergärungsanlage und beeinträchtigen den Kompost. Die "kompostierbaren" Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen "falscher" Befüllung ungeleert stehenbleibt.

    Tipps im Umgang mit der Biotonne

    Um unangenehme Gerüche im Sommer und Festfrieren im Winter zu vermeiden, helfen folgende Tipps: 

    • Wickeln Sie Lebensmittelreste in Zeitungspapier ein, um überschüssige Feuchtigkeit zu binden. Benutzte Papiertaschentücher, Papierservietten, Küchenkreppapier und Eierkartons können Sie ebenfalls verwenden, um die Feuchtigkeit aufzusaugen. Papiertüten, die im Handel erhältlich sind, können Sie auch verwenden.
    • Der Biomüll sollte locker in der Tonne liegen und nicht gepreßt werden.
    • Lassen Sie die Biotonne nach der Entleerung gut austrocknen. 

    TIPPS
    für die heiße Jahreszeit und
    für die kühle Jahreszeit 

     Zusätzlicher Service für die  Biotonne

    Sie haben die Möglichkeit, die Biotonne auf Antrag und gegen Gebühr mit einem Bio-Filterdeckel nachzurüsten. Der Bio-Filterdeckel kann gegen Geruchsbelästigung und Fliegenbildung vorbeugen.


    Ersatzfilter für Bio-Filterdeckel

    • Etwa alle 2 Jahre ist ein Wechsel des Bio-Filtermaterials erforderlich. Der Wechsel muss vom Nutzer selbst ausgeführt werden. Neue Filter gibt es im Fachhandel. Bio-Filtereinsätze können zudem auch beim Bürgerbüro der Kreisverwaltung oder bei der Kreismülldeponie für 10,-- € erworben werden. Der alte Filter kann dann einfach über die Biotonne entsorgt werden.

      Haben Sie noch Fragen?  Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail 

    +49 6381 424-444

    Grundlegende Informationen zur Verwertung von Bioabfällen
    Grundsätzlich gilt: Der Komposthaufen ist keine Biotonne! Nicht alle Abfälle, die in der Küche oder im Garten anfallen, eignen sich zum Kompostieren. Für einen „guten“ Kompost ist das Mischungsverhältnis der einzelnen Abfälle wichtig, denn die Mikroorganismen brauchen zur Zersetzung des Abfalls das richtige Kohlenstoff-Stickstoff-Verhältnis. Achten Sie daher darauf, dass Sie immer eine gewisse Balance zwischen feuchten und trockenen, groben und feinen sowie kohlenstoffreichen (Laub, Baumschnitt, Strauchschnitt) und stickstoffreichen (Bioabfälle, Grasschnitt, Kaffee- und Teereste) Materialien haben.

    Nicht auf den Kompost gehören:

    • Abfälle von Zitrusfrüchten
    • Essensreste von gekochten Mahlzeiten oder verdorbene Lebensmittel
    • tierische Abfälle, wie z.B. Wurst, Fleisch, Fisch, Knochen sowie
    • Käse- und Milchproduktereste

    Strenger Geruch, Ungeziefer, Ratten, Schimmel und unverrottbare Abfälle können die Folge von unsachgemäßer Kompostierung sein – denken Sie bei der Entsorgung Ihrer Abfälle an diese möglichen Folgen für sich, Ihre Nachbarn und die Umwelt.

    Die Biotonne ist eine notwendige Ergänzung zur Eigenkompostierung, denn alle biogenen Abfälle, die nicht auf den Kompost dürfen, können Sie nur in der Biotonne entsorgen!

  • Wertstoffe/ Verpackungen

    Was gehört in welchen Sack?

    Das getrennte Sammeln und Recyceln von Verpackungen lohnt sich, da Sie Platz in der Restabfalltonne sparen und Ressourcen schonen.

    Im Landkreis Kusel erfolgt eine getrennte Sammlung wie folgt:

    blauer Wertstoffsack
    14-tägigAltpapier, Kartonagen, Pappe (gebündelte oder größere Kartonagen können ohne Sack bereit gestellt werden)
    BITTE BEACHTEN: Ab 01.01.2024 wird im Landkreis Kusel eine Papiertonne eingeführt.
    gelber Wertstoffsack
    14-tägigLeichtverpackungen (Verpackungen aus Kunststoff und Aluminium, Konserven- und Getränkedosen, Schraubverschlüsse)
    transparenter Wertstoffsack
    4-wöchentlich
    Glasverpackungen (Glasflaschen, Glaskonserven)

    Wie erhalten Sie Ihre Wertstoffsäcke?
    Die Wertstoffsäcke erhalten Sie im Rahmen einer Verteilaktion einmal pro Jahr nach Hause gebracht. Sollten Ihnen die verteilten Wertstoffsäcke nicht ausreichen, können im Bürgerbüro der Kreisverwaltung (Telefon 06381 424-0) oder über unsere Abfall-App weitere Wertstoffsäcke bestellt werden.

    Die Wertstoffsäcke sind nur für die Wertstoffsammlung zu verwenden. Durch die Zweckentfremdung entstehen Mehrkosten für die Beschaffung.

    Allgemeines zum Dualen System
    Durch die 1991 verabschiedete Verpackungsverordnung wurde die produzierende Wirtschaft und der Handel für die Vermeidung, die Wiederverwertung und die Verwertung von Verpackungen in die Verantwortung genommen. Durch die Verordnung wird eine Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen bestimmt. Die Rücknahmeverpflichtung entfällt für solche Hersteller oder Vertreiber, die sich an einem System beteiligen, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet. Zur Schaffung eines solchen Rücknahmesystems wurde durch die Verpackungsindustrie und den Handel die Duales System Deutschland AG (DSD) gegründet.

    Die Duales System Deutschland AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen in Form einer nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft. Ihre Ausrichtung als Non-Profit-Unternehmen ist im Gesellschaftszweck begründet: Das Duale System erfüllt für Industrie und Handel die Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung von 1991 und ihrer novellierten Fassung von 1998. Als Dachorganisation für das Recycling von Verkaufsverpackungen besitzt oder betreibt das Unternehmen selbst keine Sortier- oder Verwertungsanlagen, sondern organisiert die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung mit der Unterstützung von 416 Entsorgungspartnern in der Bundesrepublik Deutschland.
    Unternehmenszweck ist die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
    Beim Aufbau des Dualen Systems zwischen 1991 und 1993 stand das Unternehmen vor der Aufgabe, das neue System an eventuell schon vorhandene kommunale Sammelsysteme anzupassen. Auch dies war eine Forderung der Verpackungsverordnung. So ist erklärbar, warum es eine Vielzahl verschiedener Sammelsysteme in Deutschland gibt.

    • Für gebrauchte Glasverpackungen hat sich weitgehend die farblich getrennte Containersammlung ("Bringsystem") etabliert.
    • Für Papier/Pappe/Karton existieren Hol- und Bringsysteme, also sowohl Papiercontainer am Straßenrand als auch Bündelsammlungen oder die Blaue Tonne. Papierverpackungen werden gemeinsam mit Zeitungen und Zeitschriften erfasst und über einen mit den Kommunen abgestimmten Abrechnungsmodus vom Dualen System mit finanziert.
    • Leichtverpackungen aus Kunststoffen, Verbunden, Weißblech und Aluminium werden zumeist in gelben Sammelbehältern (Säcken, Tonnen, Containern) gesammelt. In weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands existieren auch Recycling- bzw. Wertstoffhöfe, bei denen die gebrauchten Verpackungen abgegeben werden können.

    Rechtliche Grundlagen: Verpackungsverordnung

  • Sperrmüll

  • Elektro- und Elektronikaltgeräte

    Elektroaltgeräte sind getrennt vom Hausmüll - also nicht in der Restabfalltonne - zu entsorgen.
    Hierfür wurden vom Landkreis Kusel vier Sammelstellen eingerichtet, an denen Sie Ihre Elektroaltgeräte kostenfrei abgegeben können.
    Zu den Elektroaltgeräten gehören alle mit Strom, Batterie oder Akku betriebenen Geräte.
    Beispiele: Elektroherde, Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränke, Mikrowellen, Wäschetrockner, Waschmaschinen, Computer, Drucker, Bildschirme, Fernseher, Radios, Föhn, Mixer, Rasierapparate, Telefone, Toaster, elektr. Zahnbürsten, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

    Ausnahme: Elektrospeicherheizungen (diese sind aufgrund ihrer chemischen Bestandteile über Spezialunternehmen zu entsorgen). Bitte fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur nach geeigneten Unternehmen.

  • Grünschnitt/ Eigenkompostierung

    Grünschnitt
    Die Einwohner des Landkreises können Ihren Grünschnitt an den eingerichteten Grünschnittsammelstellen kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten bzw. fragen Sie Ihren Ortsbürgermeister.

    Zum Grünschnitt gehören: Äste, Hecken und Baumschnitt, Rasenschnitt und Laub, Sträucher
    Nicht dazu gehören: Wurzelstöcke (diese können gegen Gebühr bei der Deponie Schneeweiderhof entsorgt werden)

    Schnellkomposter (280-Liter) zum Selbstkompostieren von Grünschnitt und organischen Abfällen, erhalten Sie zum Preis von 50 Euro frei Haus geliefert (Bestellung im Bürgerbüro).
    Als Ergänzung zum Schnellkomposter können Sie sich im Bürgerbüro einen Vorsortiereimer (7-Liter Eimer mit Deckel) für 5 Euro kaufen.

    Eigenkompostierung
    Ein Komposthaufen in Ihrem Garten entsorgt Ihre Bioabfälle auf ganz natürliche Weise und gibt dabei dem Boden wieder, was ihm durch Bepflanzung entnommen wurde. Kompostieren bedeutet Abfallvermeidung und Recycling im eigenen Garten. Diesen Kreislauf in Gang zu bringen, ist bei Einhaltung folgender Regeln nicht schwer.

    geeignete Standorte für Komposter:
    Der Kompost gedeiht am besten an einer schattigen, gut erreichbaren Stelle des Gartens. Sie muss sauber sein und einen wasserdurchlässigen Boden besitzen. Außerdem ist ein Windschutz wichtig. Dieser kann mit Hilfe von Hecken, Bäumen oder Spalierpflanzen erreicht werden. Achten Sie darauf, dass der Komposthaufen für Sie gut erreichbar ist und Ihren Nachbarn nicht stört.

    geeignetes Material zum Kompostieren:
    • Grasschnitt ( am besten in angewelkter Form und in Verbindung mit Laub bzw. Erde )
    • Laub
    • zerkleinerter Baum- und Heckenschnitt (sorgt für bessere Durchlüftung)
    • sonstige Gartenabfälle ( Blumenschnittreste und Gemüseabfälle )
    • Mist von Kleintieren
    • organische, ungekochte Küchenabfälle
    • Kaffeesatz
    • in sehr geringen Mengen:
    - Papier (nicht farbig bedrucktes)
    - Katzenstreu nur aus organischer Substanz (kein mineralisches)

    nicht geeignetes Material:
    • gekochte Speisereste , Südfrüchte sowie deren Schalen
    • Kunststoffe, Metalle, Glas, Verpackungsmaterialien
    • Öl- und Farbreste
    • Bauschutt, Mörtel, Steine
    • Asche
    • Schlamm aus Dachrinne
    • Inhalte von Staubsaugerbeuteln
    • behandeltes Holz und Spanplatten
    • Grasschnitt mit Herbiziden ( Kombinationspräparate )

    Tipps fürs Kompostieren:
    Der Komposthaufen sollte nicht zu nass werden und muss bei starkem Regen abgedeckt werden. Bei zu langer Trockenheit sollte er jedoch angefeuchtet werden.Luftdurchlässige Außenwände sorgen für eine gute Durchlüftung. Dies ist unabdingbar, da sonst Fäulnisprozesse einsetzen und üble Gerüche entstehen. Eine lockere Mischung aus groben und feinen, harten und weichen Materialien ist optimal. Ebenfalls sollte auf eine Mischung von grüner und trockener Biomasse geachtet werden. Thermokomposter sind stets verschlossen zu halten.

    Was tun bei Ratten?
    Damit keine Ratten angelockt werden, dürfen absolut keine gekochten Speisereste kompostiert werden. Obst ist sofort mit Erde abzudecken. Mit Hilfe eines Thermokomposters (geschlossene, isolierte Außenwand) können Nagetiere und Katzen ferngehalten werden. Ein engmaschiges Metallgitter am Boden kann ebenfalls vor dem Eindringen von Ratten schützen. Ist ein Rattenbefall erkennbar (Erdhöhle, Löcher, Kothaufen) sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Den Kompost sofort umsetzen, die reife Komposterde im Garten verteilen und das Nest entfernen. Einen neuen Komposthaufen möglichst an einer anderen Stelle im Garten aufsetzen. Bei stärkerem Befall können Gift-Köder in Boxen ausgelegt werden. Niemals offen auslegen! Eine umweltfreundlichere Methode ist das Auslegen von Fallen.

  • Problemabfälle

    Umweltmobil
    Zur Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Privathaushalten kommt das Umweltmobil 4 x im Jahr in jede Ortsgemeinde. Schadstoffhaltige Abfälle können nur am Umweltmobil abgegeben werden. Die Abgabemenge ist auf 50 kg pro Abgabe begrenzt. Zu den schadstoffhaltigen Abfällen gehören beispielsweise:

    • schadstoffhaltige Farben und Farbreste
      (nicht dazu gehören Zimmerfarben: diese bitte austrocknen lassen und Reste in die Restmülltonne, gesäuberte Eimer in gelben Wertstoffsack)
    • Chemikalien
    • Spritzen und infektiöse Altmedikamente (andere Medikamente können in der Restmülltonne entsorgt werden)
    • Leim- und Klebemittel
    • Batterien (Standorte von Batteriefässern auch in Geschäften und Verwaltungen)
    • Pflanzenschutzmittel
    • Feuerlöscher
  • Bauschutt

    Ob Beton, Ziegelsteine oder Fliesen: Auf einer Baustelle sammeln sich bei einer Sanierung, einem Abriss oder Umbau allerlei Bau- und Abbruchabfälle an. Diese Baustellenabfälle machen weit mehr als die Hälfte des gesamten Abfallaufkommens in Rheinland-Pfalz aus. Umso wichtiger ist es, dass diese Abfälle getrennt gesammelt, fachgerecht entsorgt und möglichst recycelt werden. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung der Bauabfälle liegt bei den Bauherren bzw. den Eigentümern der Abfälle.

    Wie können Bauabfälle vermieden werden?
    Einige Bauabfälle müssen vielleicht gar nicht erst entstehen – machen Sie sich vor einem Abriss Gedanken über Abfallvermeidung und prüfen Sie, ob gegebenenfalls manche Materialien vielleicht an anderer Stelle wiederverwendet werden können.
    Es lohnt sich, auch vor dem Bauen über Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit und Reparaturfreundlichkeit der Materialien oder etwa eine verpackungsfreie Anlieferung nachzudenken. Baustoffe sollten mit Bedacht ausgewählt und kombiniert werden - man sollte schon beim Bau auch an den Rückbau denken und Materialien und Bauteile wählen, die sich zum Zeitpunkt des Rückbaus der Gebäude wieder hochwertig in den Wirtschaftskreislauf zurückführen lassen.

    Welche unterschiedlichen Bauabfälle gibt es?
    Zu den Bauabfällen zählen Bodenaushub, Bauschutt und sonstige bzw. gemischte Bauabfälle.

    Wohin mit dem Bodenaushub und Bauschutt?
    Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises können unbelasteten Bauschutt und unbelasteten Bodenaushub an den Bauschutt-Annahmestellen kostenpflichtig abgeben.

    Was genau ist unbelasteter Bodenaushub?
    Unbelasteter Bodenaushub ist natürlich gewachsenes oder ehemals natürlich gewachsenes, nicht verunreinigtes Material, das im Tiefbau anfällt und aus Gesteinen bzw. Böden besteht. Mutterboden, der bei Baumaßnahmen anfällt, ist „in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen“.

    Was genau ist unbelasteter Bauschutt?
    Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Stoffen, vorwiegend aus Steinbaustoffen, Mörtel und Betonbruch.
    Unbelastet bedeutet, dass er nicht durch umweltschädliche Stoffe verunreinigt sein darf. Auch dürfen die mineralischen Baustoffe nicht mit anderen Stoffen vermischt sein.

    Zum Bauschutt gehören zum Beispiel:

    • Ziegel- und Mauersteine
    • Natursteine
    • Fliesen, Kacheln und Keramik
    • Beton- und Steinabbruch
    • Mauerwerk
    • Estrich
    • Marmor
    • Mörtel und Putzreste
    • Sanitärkeramik (z.B. Waschbecken und Toiletten)

    In der Regel liegt unbelasteter Bauschutt nur dann vor, wenn er vorsortiert wird. Vorsortierung lässt sich am einfachsten direkt an der Baustelle vornehmen und verringert die Entsorgungskosten erheblich.

    Was gehört nicht zum Bauschutt?
    Es gibt auch Bauabfall, der nicht unter die Kategorie Bauschutt fällt. Dabei handelt es sich um gemischten oder sonstigen Bauabfall, also um alle Materialien, die so nicht wiederverwertet werden können, wie z.B. Mauerreste oder Betonabbruchmaterial, die mit anderen Materialien, wie z.B. Versorgungsleitungen oder Wand- und Deckenverkleidungen vermischt sind.
    Darunter fallen auch beispielsweise Tapetenreste, Altholz, Gas- bzw. Porenbeton, Dachpappe, Kabel, Gipskartonplatten, Dämmmaterialien, Verbundwerkstoffe mit Holz und Kunststoffen, Gips, Glas, Kunststoffe, Rohre, Folien sowie Baustoffe, die Schadstoffe enthalten. Wie diese unterschiedlichen Abfälle entsorgt werden, finden Sie im Abfall-ABC.
    Eine Auflistung von Containerdiensten im Landkreis finden Sie hier.

    Wichtig: Wertstoffe wie z.B. Holz, Kunststoffe, Metall, Papier, usw. sind getrennt zu sammeln und abzugeben.

    Vorsicht beim Umgang mit alten Baumaterialien
    Bau- und Abbruchabfälle können giftige Stoffe enthalten. Falls sich im Umgang mit diesen Materialien Staub entwickelt, kann dieser einen gesundheitlichen Schaden anrichten.
    Tragen Sie beim Entsorgen unbedingt Mundschutz, Handschuhe und Schutzbrille.

    Vorsicht beim Umgang mit Asbest
    Heute darf Asbest in Europa nicht mehr be- und verarbeitet, erneut oder gelagert werdet werden. Zulässig ist nur noch die fachgerechte und vorschriftsmäßige Beseitigung von Asbest bzw. asbesthaltigem Material. Asbesthaltiges Material gilt als gefährlicher Abfall.
    Ob ein Baustoff krebserzeugende Asbestfasern enthält, kann explizit nur im Labor durch Durchführung einer Materialanalyse mittels Elektronenrastermikroskop festgestellt werden.
    In ca. 25 % der Gebäude und Einrichtungen, die vor 1995 erstellt wurden, muss mit verbautem asbesthaltigen Material gerechnet werden.
    Nachfolgend werden zur besseren Einschätzung die häufigsten Produkte, in denen Asbest verarbeitet wurde, genannt:

    • Dachplatten
    • Fassadenplatten
    • Fassadenelemente an Fertighäusern
    • Fensterbänke und Fensterkitte
    • Verblendungen an Rollladenkästen
    • Rohre im Erdreich
    • Kaminaufsätze
    • Abluftschächte
    • Bodenbeläge, z.B. aus Kunststoff, PCV oder Vinyl
    • Fußbodenkleber
    • Hallenböden
    • Spritzasbest als Verkleidung von Stahlkonstruktionen
    • Weiche Brandschutzplatten
    • Brandschutzklappen und Dichtungen in Lüftungsanlagen
    • Dichtungen in Rohrleitungen
    • Rohr-Isolierungen
    • Fliesenkleber, Spachtelmasse und Wandputze

    Sie sollten Asbestplatten nicht selbst zerkleinern oder diese beschädigen. Sonst kann es zur Kontamination mit Asbestfasern kommen, die krebserregend sein können. Am besten kontaktieren Sie einen Fachbetrieb - er entsorgt Asbest ordnungsgemäß. Dabei ist zu beachten, dass gewerbliche Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sowie die Entsorgung nur von Firmen durchgeführt werden dürfen, die über die notwendige Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) verfügen.

    Anlieferung von Asbest auf der Kreismülldeponie Schneeweiderhof
    Asbesthaltige Abfälle können kostenpflichtig auf der Kreismülldeponie Schneeweiderhof abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass asbesthaltige Abfälle nur angeliefert werden dürfen, wenn sie in zugelassenen Entsorgungssäcken (Big-Bags) für Asbest staubdicht verpackt sind. Lose Mengen werden nicht angenommen!
    Die Big-Bags können Sie auf der Kreismülldeponie Schneeweiderhof oder im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Kusel kaufen. Es gibt sie in den folgenden Größen, Preis je Stück:

    BIG-BAGS zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
    Klein90 cm x 90 cm für ca. 0,9 m³ Asbest 
    8,00 €
    Mittel
    260 cm lang
     für ca. 1,0 m³ Asbest 
    13,00 €
    Groß
    320 cm x 1,25 cm x 30 cm (geeignet für Platten) 
    für ca. 1,2 m³ Asbest
     14,50 €