Asyl & Integration
Asyl & Integration
Allgemeine Informationen:
Die Verteilung der Asylbegehrenden erfolgt nach dem "Königsteiner Schlüssel". Demnach werden dem Land Rheinland-Pfalz 4,81848% aller Asylbewerber in Deutschland zugewiesen.
Von den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz werden die Asylbegehrenden an die Kommunen verteilt. Für den Landkreis Kusel werden nach den folgenden Verteilungsschlüsseln Personen zugewiesen:
- Asylbewerber (VQA): 1,77%
- Ukrainische Vertriebene und Sonderprogramme (VQUS): 1,75%
- Ukrainische Vertriebene, Sonderaufnahmen, Spätaussiedler (VQUS): 1,72%
Die Kreisverwaltung Kusel ist u.a. für die Aufnahme und Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Zur besseren Integration setzt der Landkreis Kusel auf eine dezentrale Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Personen in privaten Mietwohnungen.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche Informationen rund um das Thema Asyl & Integration im Landkreis Kusel.
Wegweiser für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in verschiedenen Sprachen