Asyl & Integration


Asyl & Integration 

Die Verteilung der Asylbegehrenden erfolgt nach dem "Königsteiner Schlüssel". Demnach werden dem Land Rheinland-Pfalz 4,81848% aller Asylbewerber in Deutschland zugewiesen. Davon werden dem Landkreis Kusel nach folgenden Verteilungsschlüsseln Personen zugewiesen:

  • Asylbewerber: 1,37%
  • Ukrainische Vertriebene und Sonderprogramme: 1,75%
  • Spätaussiedler: 1,75%

Die Kreisverwaltung Kusel ist u.a. für die Aufnahme und Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Asylbewerber zuständig. Zur besseren Integration setzt der Landkreis Kusel auf eine dezentrale Unterbringung der dem Landkreis Kusel zugewiesenen Personen in privaten Mietwohnungen.

Weiterhin gibt es auf dem Windhof in Kusel eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA). Die AfA in Kusel ist eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz. Von dort und den weiteren Aufnahmeeinrichtungen im Land werden die Asylbegehrenden verteilt.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Informationen rund um das Thema Asyl & Integration im Landkreis Kusel.